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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 3/2024
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Beschluss 188 Spende

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

09.01.2024

Nummer

41-188/2024

Bearbeiter

Frau Freiberg

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin

30.01.2024

Beschlussgegenstand:

Genehmigung zur Annahme einer Spende

gesetzliche Grundlage:

§ 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209) i.V.m. Rundverfügung 27/14 vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde "Goldene Aue" in der derzeit gültigen Fassung

Begründung:

Die Firma Köttnitz Krantechnik GmbH & Co. KG, aus Edersleben, hat der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ eine Geldspende in Höhe von 1.000,00 EUR (brutto) überwiesen. Der Spendengeber hat bestimmt, dass diese finanzielle Spende zweckgebunden für die Freiwillige Feuerwehr Hohlstedt, gemäß § 52 Abs. 2 Pkt. 12 AO in der derzeit gültigen Fassung, zu verwenden ist.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, diese Geldspende anzunehmen.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat

am:

30.01.2024

TOP:

5.

Anzahl Mitglieder

19 + 1

anwesend:

16 + 1

dafür:

17

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister