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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 3/2024
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Beschlüsse Gemeinde Berga

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

16.01.2024

Nummer

03-183/2024

Bearbeiter

Reime

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

22.02.2024

Beschlussgegenstand:

Abschluss einer Bauherrenvereinbarung mit dem Wasserverband „Südharz“

gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 Nr.: 21 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.

Begründung:

Der Gemeinderat möge beschließen:

Der Bürgermeister wird ermächtigt die beigefügte Vereinbarung abzuschließen.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

22.02.2024

TOP:

Anzahl Mitglieder

12 + 1

anwesend:

7 + 1

dafür:

8

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

gez. Hoffmann
stellv. Bürgermeister

Nummer: 03-183/2024

Erläuterungen:

Die Baumaßnahme zum Ausbau „Straße der Einheit“ und „Topfstedter Straße“ sowie die dazugehörigen Nebenanlagen soll in diesem Jahr begonnen werden. Im Zuge dieser Maßnahme plant der Wasserverband „Südharz“ sich zu beteiligen und die Regenwasserleitungen im Ausbaubereich zu erneuern. Zur Vermeidung von Abstimmungsverlusten und einer möglichst zügigen Durchführung der Baumaßnahme soll eine Bauherrengemeinschaft geschlossen werden. Die Maßnahme soll gemeinsam ausgeschrieben werden. Die Festlegungen sind der Bauherrenvereinbarung zu entnehmen.

Anlage

Bauherrenvereinbarung