Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 16.01.2024 |
| Nummer | 03-183/2024 |
| Bearbeiter | Reime |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 22.02.2024 |
Beschlussgegenstand:
Abschluss einer Bauherrenvereinbarung mit dem Wasserverband „Südharz“
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr.: 21 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
Begründung:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister wird ermächtigt die beigefügte Vereinbarung abzuschließen.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 22.02.2024 |
| TOP: |
|
| Anzahl Mitglieder | 12 + 1 |
| anwesend: | 7 + 1 |
| dafür: | 8 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag |
|
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Nummer: 03-183/2024
Erläuterungen:
Die Baumaßnahme zum Ausbau „Straße der Einheit“ und „Topfstedter Straße“ sowie die dazugehörigen Nebenanlagen soll in diesem Jahr begonnen werden. Im Zuge dieser Maßnahme plant der Wasserverband „Südharz“ sich zu beteiligen und die Regenwasserleitungen im Ausbaubereich zu erneuern. Zur Vermeidung von Abstimmungsverlusten und einer möglichst zügigen Durchführung der Baumaßnahme soll eine Bauherrengemeinschaft geschlossen werden. Die Maßnahme soll gemeinsam ausgeschrieben werden. Die Festlegungen sind der Bauherrenvereinbarung zu entnehmen.
Anlage
Bauherrenvereinbarung