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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 3/2024
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Beschlüsse Stadt Kelbra (Kyffhäuser)

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

03.01.2024

Nummer

27-222/2024

Bearbeiter

Nowak

Beratungsfolge

Stadtrat

Termin

16.01.2024

Beschlussgegenstand:

4. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kelbra

gesetzliche Grundlage:

§§ 8, 10 und 45 Abs. 2 Nr.: 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.06. 2022 (GVBl. LSA, S. 130)

Begründung:

Um mehr Flexibilität bei den öffentlichen Wahlbekanntmachungen (Wahlen: Bund, Land, Landkreis, Kommunen) zu erreichen und um Kosten zu sparen ist es sinnvoll, in der Hauptsatzung der Stadt Kelbra - den § 14 „Öffentliche Bekanntmachungen“ um den Absatz (1a) dahingehend zu ergänzen, dass alle Wahlbekanntmachungen auf der Homepage der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ (www.vwg-goldene-aue.de) veröffentlicht werden. Somit würden „Sonderdrucke“ des Amtsblattes „Goldene Aue Kurier“ entfallen. Eine Hinweisbekanntmachung in den Schaukästen (mit dem Hinweis der Veröffentlichung auf der Homepage) und der Angabe des Bereitstellungstages wird in diesem Zusammenhang erfolgen. Mit der 4. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kelbra wird vorgeschlagen, den § 14 Öffentliche Bekanntmachungen um den Absatz (1a) zu ergänzen.

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Kelbra beschließt die 4. Änderung der Hauptsatzung. Dieser Beschluss ist genehmigungspflichtig und wird der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Am Tage nach der Veröffentlichung mit dem entsprechenden Genehmigungsvermerk tritt die 4. Änderung der Hauptsatzung in Kraft.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Stadtrat

am:

16.01.2024

TOP:

Anzahl Mitglieder

15 + 1

anwesend:

13 + 1

dafür:

14

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Stadtrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Bornkessel
Bürgermeister

Nummer:27-222/2024

Erläuterungen:

4. Änderung

der Hauptsatzung der Stad Kelbra

§ 14 der Hauptsatzung der Stadt Kelbra „Öffentliche Bekanntmachungen“ wird um den Absatz (1a) ergänzt:

§ 14

Öffentliche Bekanntmachungen

(1)

Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“. Soweit nicht die bekanntzumachende Regelung etwas anderes bestimmt, tritt diese einen Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ in Kraft

(1a)

Die gesetzlich erforderlichen Wahlbekanntmachungen erfolgen auf der Homepage der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“: www.vwg-goldene-aue.de. Eine Bekanntmachung mit dem Hinweis auf die Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung auf der Homepage erfolgt in den Schaukästen der Stadt Kelbra und der Ortsteile unter Angaben der Bereitstellung.

Inkrafttreten:

Diese 4. Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Kelbra, d. 17.01.2024

Bornkessel
Bürgermeister

Genehmigungsvermerk:

Diese 4. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kelbra, beschlossen in der Sitzung des Stadtrates am 16.01.2024, wurde mit Bescheid der Kommunalaufsicht des Landkreises Mansfeld-Südharz vom 20.02.2024 genehmigt.

Die Veröffentlichung der 4. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kelbra erfolgt im Amtsblatt der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“, Ausgabe 3 / 2024 vom 15.03.2024.

Kelbra, den 21.02.2024

Bornkessel
Bürgermeister