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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 3/2024
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Stadt Kelbra (Kyffhäuser)

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

31.01.2024

Nummer

27-230/2024

Bearbeiter

Herr Herning

Beratungsfolge

Stadtrat

Termin

27.02.2024

Beschlussgegenstand:

Vertrag über die Kostenbeteiligung der Stadt an der Straßenoberflächenentwässerung in Kelbra zum 2.BA des Wasserverband Südharz

gesetzliche Grundlage:

§ 79 b Abs. 2 Wassergesetz LSA vom 16.03.2011 veröffentlicht im GVBl. LSA 2011 S. 492; § 23 Abs. 5 Straßengesetz LSA v. 6.7.1993 veröffentlicht GVBl. LSA 1993 S. 334; § 45 Abs. 2 Nr. 21 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.06.2014 veröffentlicht im GVBl. LSA S. 288 in der derzeit gültigen Fassung

Begründung:

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Bürgermeister wird beauftragt den Vertrag gemäß den Erläuterungen abzuschließen. Die Finanzierungsmittel sind in den Haushalt 2024 eingestellt.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Stadtrat

am:

27.02.2024

TOP:

Anzahl Mitglieder

15 + 1

anwesend:

14 + 1

dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Stadtrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Bornkessel
Bürgermeister

Nummer: 27-230/2024

Erläuterungen:

Der Wasserverband erneuert in der Ladestraße, Haynweg, Friedensstraße, Tilledaer Straße und Bodenreformstraße (siehe beiliegenden Lageplan) unter anderem den Regenwasserkanal.

Grundsätzlich ist die Stadt für die schadlose Beseitigung des RW von öffentlichen Verkehrsflächen zuständig. Erfolgt die Straßenentwässerung nicht über eine straßeneigene Abwasseranlage so beteiligt sich der Straßeneigentümer an den Kosten der Herstellung oder Erneuerung dieser Anlage in dem Umfang, wie es der Bau einer neuen Anlage erfordern würde. Um zusätzliche Planungskosten zu vermeiden, wurde in der 39. Verbandsversammlung des Wasserverbandes festgelegt, dass eine Pauschale von 250 €/m neuer Regenwasserkanal pauschaliert gezahlt wird.

Daher wurde nun durch den Wasserverband ein entsprechender Vertrag über die Kostenbeteiligung zu dieser Anlage vorgelegt. Hier ist eine Kostenbeteiligung von ca. 580 m Regenwasserkanal und die Erneuerung von 13 Straßeneinläufen und deren Anschlussleitungen vorgesehen. Die Kosten hierfür betragen 145.000,00 € für den Kanal und voraussichtlich 13.000,00 € für die Straßeneinläufe (Abrechnung nach tatsächlichen Kosten).

Die Baumaßnahme soll im Jahr 2024 abgeschlossen werden.