Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
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| Datum | 03.01.2024 |
| Nummer | 36-103/2024 |
| Bearbeiter | Nowak |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 06.02.2024 |
Beschlussgegenstand:
3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel
gesetzliche Grundlage:
§§ 8, 10 und 45 Abs. 2 Nr.: 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.06. 2022 (GVBl. LSA, S. 130)
Begründung:
Um mehr Flexibilität bei den öffentlichen Wahlbekanntmachungen (Wahlen: Bund, Land, Landkreis, Kommunen) zu erreichen und um Kosten zu sparen ist es sinnvoll, in der Hauptsatzung der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel - den § 12 „Öffentliche Bekanntmachungen“ um den Absatz (1a) dahingehend zu ergänzen, dass alle Wahlbekanntmachungen auf der Homepage der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ (www.vwg-goldene-aue.de) veröffentlicht werden. Somit würden „Sonderdrucke“ des Amtsblattes „Goldene Aue Kurier“ entfallen.Eine Hinweisbekanntmachung in den Schaukästen (mit dem Hinweis der Veröffentlichung auf der Homepage) und der Angabe des Bereitstellungstages wird in diesem Zusammenhang erfolgen. Mit der 3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel wird vorgeschlagen, den § 12 Öffentliche Bekanntmachungen um den Absatz (1a) zu ergänzen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel beschließt die 3. Änderung der Hauptsatzung.
Dieser Beschluss ist genehmigungspflichtig und wird der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
Am Tage nach der Veröffentlichung mit dem entsprechenden Genehmigungsvermerk tritt die 3. Änderung der Hauptsatzung in Kraft.
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| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 06.02.2024 |
| TOP: |
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| Anzahl Mitglieder | 10 + 1 |
| anwesend: | 8 + 1 |
| dafür: | 8 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Nummer: 36-103/2024
Erläuterungen:
§ 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel „Öffentliche Bekanntmachungen“ wird um den Absatz (1a) ergänzt:
| (1) | Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“. Soweit nicht die bekanntzumachende Regelung etwas anderes bestimmt, tritt diese einen Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ in Kraft | |
| (1a) | Die gesetzlich erforderlichen Wahlbekanntmachungen erfolgen auf der Homepage der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“: www.vwg-goldene-aue.de. Eine Bekanntmachung mit dem Hinweis auf die Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung auf der Homepage erfolgt in den Schaukästen der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel und der Ortsteile unter Angaben der Bereitstellung. |
Inkrafttreten:
Diese 3. Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Brücken-Hackpfüffel, d. 07.02.2024
Genehmigungsvermerk:
Diese 3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel, beschlossen in der Sitzung des Gemeinderates am 06.02.2024, wurde mit Bescheid der Kommunalaufsicht des Landkreises Mansfeld-Südharz vom 29.02.2024 genehmigt.
Die Veröffentlichung der 3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel erfolgt im Amtsblatt der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“, Ausgabe 3 / 2024 vom 15.03.2024.
Brücken-Hackpfüffel, den 01.03.2024