Beschluss
öffentlich
| Einreicher | Verbandsgemeindebürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 14.01.2025 |
| Nummer | 41-34/2025 |
| Bearbeiter | Frau Kindler |
| Beratungsfolge | Verbandsgemeinderat |
| Termin | 18.02.2025 |
Beschlussgegenstand:
Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013
gesetzliche Grundlage:
120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
Beschluss:
Als zuständige Stelle hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz den Jahresabschluss 2013 geprüft. Im Prüfbericht sind mehrere Prüfbemerkungen benannt, zu welchen in dem Bericht des Verbandsgemeindebürgermeisters Stellung genommen worden ist.
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde „Goldene Aue beschließt gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2013 mit einer Bilanzsumme von 2.638.873,93 €.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 99.139,52 € wird gemäß § 24 KomHVO auf neue Rechnung in das Haushaltsjahr 2014 vorgetragen. Gemäß Erlass vom 22.11.2013 wurde das negative Jahresergebnis mit der Rücklage aus der Eröffnungsbilanz verrechnet. Die notwendigen Buchungen erfolgten entsprechend dem doppischen Haushaltsrecht im nachfolgenden Haushaltsjahr.
Anlagen:
Stellungnahme, Bericht RPA, Ergebnis- und Finanzrechnung
Vermögensrechnung, Übersicht über das Anlagevermögen, Forderungsübersicht
Verbindlichkeitenübersicht
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Verbandsgemeinderat |
| am: | 18.02. 2025 |
| TOP: | 6. |
| Anzahl Mitglieder: | 18 + 1 |
| anwesend: | 16 + 1 |
| dafür: | 17 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.