Beschluss
öffentlich
| Einreicher | Verbandsgemeindebürgermeister |
| Aktenzeichen |
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| Datum | 14.01.2025 |
| Nummer | 41-38/2025 |
| Bearbeiter | Frau Kindler |
| Beratungsfolge | Verbandsgemeinderat |
| Termin | 18.02.2025 |
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Beschlussgegenstand:
Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2015
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gesetzliche Grundlage:
§ 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
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Beschluss:
Als zuständige Stelle hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz den Jahresabschluss 2015 geprüft. Im Prüfbericht sind mehrere Prüfbemerkungen benannt, zu welchen in dem Bericht des Verbandsgemeindebürgermeisters Stellung genommen worden ist.Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde „Goldene Aue beschließt gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2015 mit einer Bilanzsumme von 3.149.611,75 €.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 352.512,20 € wird gemäß § 24 KomHVO auf neue Rechnung in das Haushaltsjahr 2016 vorgetragen.
Anlagen:
Stellungnahme, Bericht RP, Ergebnis- und Finanzrechnung,Vermögensrechnung, Übersicht über das Anlagevermögen, Forderungsübersicht, Verbindlichkeitenübersicht
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| Beratungsergebnis | |
| Gremium: | Verbandsgemeinderat |
| am: | 18.02.2025 |
| TOP: | 10. |
| Anzahl Mitglieder | 18 + 1 |
| anwesend: | 16 + 1 |
| dafür: | 17 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
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Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.