Beschluss
öffentlich
| Einreicher | Verbandsgemeindebürgermeister |
| Aktenzeichen |
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| Datum | 14.01.2025 |
| Nummer | 41-44/2025 |
| Bearbeiter | Frau Kindler |
| Beratungsfolge | Verbandsgemeinderat |
| Termin | 18.02.2025 |
Beschlussgegenstand:
Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2018
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gesetzliche Grundlage:
§ 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
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Beschluss:
Als zuständige Stelle hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz den Jahresabschluss 2018 geprüft. Im Prüfbericht sind mehrere Prüfbemerkungen benannt, zu welchen in dem Bericht des Verbandsgemeindebürgermeisters Stellung genommen worden ist.Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde „Goldene Aue beschließt gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2018 mit einer Bilanzsumme von 5.355.165,66 €.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 31.519,28 € wird gemäß § 24 KomHVO auf die neue Rechnung in das Haushaltsjahr 2019 vorgetragen und wird gem. § 23 Abs. 2 KomHVO über die Rücklage des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
Anlagen:
Stellungnahme, Bericht RPA, Ergebnis- und Finanzrechnung, Vermögensrechnung
Übersicht über das Anlagevermögen, Forderungsübersicht, Verbindlichkeitenübersicht
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Beratungsergebnis:
| Gremium: | Verbandsgemeinderat |
| am: | 18.02.2025 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 18 + 1 |
| anwesend: | 16 + 1 |
| dafür: | 17 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.