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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 3/2025
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Verwaltungsvorlage-41-5-41-48

Beschluss

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

14.01.2025

Nummer

41-48/2025

Bearbeiter

Frau Kindler

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin

18.02.2025

Beschlussgegenstand:

Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2020

gesetzliche Grundlage:

120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.

Beschluss:

Als zuständige Stelle hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz den Jahresabschluss 2020 geprüft. Im Prüfbericht sind mehrere Prüfbemerkungen benannt, zu welchen in dem Bericht des Verbandsgemeindebürgermeisters Stellung genommen worden ist.Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde „Goldene Aue beschließt gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2020 mit einer Bilanzsumme von 7.229.020,63 €.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 482.170,61 € wird gemäß § 24 KomHVO auf neue Rechnung in das Haushaltsjahr 2021 vorgetragen.

Anlagen:

Stellungnahme, Bericht RPA, Ergebnis- und Finanzrechnung

Vermögensrechnung, Übersicht über das Anlagevermögen, Forderungsübersicht

Verbindlichkeitenübersicht

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat

am:

18.02.2025

TOP:

20.

Anzahl Mitglieder:

18 + 1

anwesend:

16 + 1

dafür:

17

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister