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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 3/2025
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Beschluss 41-50/2025 Jahresabschluss 2021

Beschluss

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

14.01.2025

Nummer

41-50/2025

Bearbeiter

Frau Kindler

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin

18.02.2025

Beschlussgegenstand:

Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2021

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gesetzliche Grundlage:

§ 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.

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Beschluss:

Als zuständige Stelle hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz den Jahresabschluss 2021 geprüft. Im Prüfbericht sind mehrere Prüfbemerkungen benannt, zu welchen in dem Bericht des Verbandsgemeindebürgermeisters Stellung genommen worden ist.Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde „Goldene Aue beschließt gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2021 mit einer Bilanzsumme von 7.675.764,79 €.Der Jahresüberschuss in Höhe von 729.849,42 € wird gemäß § 24 KomHVO auf neue Rechnung in das Haushaltsjahr 2022 vorgetragen.Anlagen:Stellungnahme, Bericht RPA, Ergebnis- und Finanzrechnung, VermögensrechnungÜbersicht über das Anlagevermögen, Forderungsübersicht, Verbindlichkeitenübersicht

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Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat

am:

18.02.2025

TOP:

22.

Anzahl Mitglieder

18 + 1

anwesend:

16 + 1

dafür:

17

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister