Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen | |
| Datum | 03.02.2023 |
| Nummer | 30-146/2023 |
| Bearbeiter | Armes |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 23.02.2023 |
Beschlussgegenstand:
Bereitstellung der Mittel einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 49.444,50 € für die Anschaffung eines Rasentraktors inklusive Mulcher
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr. 4 in Verbindung mit § 105 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
Begründung:
Der Bauhof benötigt aufgrund eines Getriebeschadens, welcher einen unverhältnismäßig hohen Reparaturaufwand darstellt, einen neuen Rasentraktor. Die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges ist hier die wirtschaftlich sinnvollste Variante. Finanzierungsmöglichkeiten wurden geprüft. Ein Kauf des Fahrzeuges wird von der Verwaltung priorisiert.Die Anschaffung erfolgt in der vorläufigen Haushaltsführung, da sie zwingend notwendig ist, denn der Bauhof kann ansonsten seiner Aufgabe der Durchführung von Pflegemaßnahmen nicht gerecht werden. Die Finanzierung ist gesichert über den Vorgriff auf die Investitionspauschale.Der Gemeinderat möge der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 49.444,50 € zustimmen.
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 23.03.2023 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 13 + 1 |
| anwesend: | 11 + 1 |
| dafür: | 11 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
| Laut Vorschlag | |
| Abweichender Beschluss: | |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.