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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 4/2023
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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30-134-2022

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

30.11.2022

Nummer

30-134/2022

Bearbeiter

Kindler

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

15.12.2022

Beschlussgegenstand:

2. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Wallhausen

gesetzliche Grundlage:

§§ 8, 35 und 45 Abs. 2 Ziff. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. S. 288) in der zurzeit geltenden Fassung und §§ 6 und 7 der Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO) vom 29.05.2019 (GVBl. LSA S. 116) letzte berücksichtigte Änderung durch Gesetzt vom 08.05.2020 (GVBl. LSA, S. 239)

Begründung:

Es wird vorgeschlagen, den § 4 der Aufwandsentschädigungssatzung im Punkt 1 zu ändern.

Alle übrigen Paragraphen und Regelungen bleiben unverändert und behalten ihre volle Gültigkeit.

Diese 2. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Wallhausen tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.Der Gemeidnerat beschließt die 2. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung in der vorliegenden Fassung.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

15.12.2022

TOP:

Anzahl Mitglieder

13 + 1

anwesend:

11 + 1

dafür:

12

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Gremmer
Bürgermeister