die Bundesregierung plant ab Januar 2024 für den Einbau neuer Heizungsanlagen einen Anteil von mindestens 65 % erneuerbare Energieträgern um die Klimaschutzziele umzusetzen. Für diese geplante Gesetzesänderung sind bereits Finanzhilfen angekündigt, allerdings ist deren Ausgestaltung noch völlig offen.
In einem ähnlichen Thema, der Bereitstellung von „Härtefallhilfen für Heizöl-, Flüssiggas- und Pelletsheizungen“ wurden nun die Weichen gestellt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt informiert über die Vorgehensweise der Auszahlungen. Sie beginnen voraussichtlich Ende April und enden am 20. Oktober 2023.
In einem Online-Rechner können Antragsteller dann prüfen, ob Sie einen Zahlungsanspruch haben. Die Preisbremse greift bei einem Lieferdatum zwischen dem 01.01. und dem 01.12.2022. Dabei muss der Einkaufspreis im Jahr 2022 für Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks mehr als doppelt so hoch sein, wie der Durchschnittspreis 2021 (s. nächster Abschnitt). Bedingung für die Finanzhilfe ist ein Mindestbetrag von 100 €. Sie erhalten 80 % des Betrags, der über den doppelten Kosten liegt und maximal 2000 €.
Die Durchschnittspreise (auch als „Referenzpreise“ bezeichnet) wurden von Bund und Ländern gemeinsam ermittelt, es handelt sich um Bruttopreise:
Heizöl: 71 ct/l
Flüssiggas: 57 ct/l
Holzpellets: 24 ct/kg
Holzhackschnitzel: 11 ct/kg
Holzbriketts: 28 ct/kg
Scheitholz: 85 Euro/Raummeter
Kohle/Koks: 36 ct/kg.
Die Förderung kann nur vom Eigentümer der Heizungsanlage beantragt werden. Wenn Vermieter die Hilfe beantragen, verpflichten Sie sich die erhaltene Förderung an ihre Mieter weiterzuleiten. Für die Antragstellung sind Rechnungen, Kontoauszüge und/ oder Zahlungsbelege vorzulegen.