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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 4/2024
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Verbandsgemeinde "Goldene Aue"

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

20.02.2024

Nummer

41-192/2024

Bearbeiter

Frau Freiberg

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin

21.03.2024

Beschlussgegenstand:

Genehmigung zur Annahme einer Spende

gesetzliche Grundlage:

§ 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209) i.V.m. Rundverfügung 27/14 vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde "Goldene Aue" in der derzeit gültigen Fassung

Begründung:

Die Firma AGRAVIS Ost GmbH & Co. KG, aus Roßla, hat während des Hochwassereinsatzes der Freiwilligen Feuerwehr Thürungen Silofolie für die Deichsicherung bereit gestellt.

Der Spendengeber hat bestimmt, dass diese materielle Spende, gemäß § 52 Abs. 2 Pkt. 12 AO in der derzeit gültigen Fassung, zu verwenden ist.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Sachspende anzunehmen.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat

am:

21.03.2024

TOP:

6.

Anzahl Mitglieder

19 + 1

anwesend:

11 + 1

dafür:

12

dagegen:

12

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister