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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 4/2024
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Verbandsgemeinde "Goldene Aue"

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

19.02.2024

Nummer

41-191/2024

Bearbeiter

Frau Heinicke

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin

21.03.2024

Beschlussgegenstand:

Übertragung eines Grundstücks in Brücken an die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“

gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 Nr.: 7 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 19. März 2021 (GVBI. LSA S.100) i.V.m. §§90, 92 KVG LSA

Begründung:

Im Zuge der Pläne zum Umbau des Feuerwehrgerätehauses Brücken muss ein Überlassungsvertrag zwischen der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel und der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ geschlossen werden sollte.Die Gemeinde Brücken-Hackpfüffel überträgt eine Teilfläche des Flurstücks 11 der Flur 4 der Gemarkung Brücken mit dem sich darauf befindlichen Feuerwehrgerätehaus an die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 90 KVG LSA.Der Verbandsgemeindebürgermeister wird beauftragt, den beigefügten Überlassungsvertrag zu unterzeichnen.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat

am:

21.03.2024

TOP: 4.

Anzahl Mitglieder

19 + 1

anwesend:

11 + 1

dafür:

12

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Abweichender Beschluss:

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister