| Verwaltungsvorlage | |
| öffentlich | |
|
|
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 29.01.2024 |
| Nummer | 30-192/2024 |
| Bearbeiter | Armes |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 04.04.2024 |
|
|
Beschlussgegenstand:
Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der Haushaltssatzung 2023 und 2024
gesetzliche Grundlage:
§§ 100, 102, 108 Abs. 4 KVG LSA i.V.m. § 147 KVG LSA
Begründung:
Mit Schreiben vom 17.01.2024 wurde durch die Kommunalaufsicht von einer Beanstandung der Haushaltssatzung der Gemeinde Wallhausen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 abgesehen.
Zur Festsetzung der Kreditermächtigung erging folgende Entscheidung:
Der im § 2 der Haushaltssatzung 2023/2024 auf 1.500.000 EUR festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Jahr 2024 wird in Höhe von 1.087.900 EUR erteilt und im Übrigen versagt.
Weiterhin wurde der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im § 3 in Höhe von 1.800.000 EUR im Jahr 2023 hinsichtlich des genehmigungspflichtigen Teils von insgesamt 1.500.000 EUR in Höhe von 1.087.900 EUR erteilt und im Übrigen versagt. Der nicht genehmigungspflichtige Teil in Höhe von 300.000 EUR wird zur Kenntnis genommen.
Die Kreditermächtigung wurde ausschließlich für die Baumaßnahme L 151 Ortsdurchfahrt Wallhausen festgesetzt. Da die Maßnahme voraussichtlich erst im Jahr 2025 beginnt, ist eine eine erneute Kreditermächtigung im neuen Haushaktsjahr 2025 einzustellen. Somit hat die Kürzung keinen Einfluss auf das Haushaltsgeschehen im laufenden Haushaltsjahr.
Um die Haushaltssatzung 2023/2024 nach erfolgter Bekanntmachung vollziehbar werden zu lassen, bedarf es wegen der Änderung der § 2 und § 3 der Haushaltssatzung einer zustimmenden Erklärung des Bürgermeisters. Dieser kann die Erklärung nur abgeben, wenn eine Zustimmung durch den Gemeinderat beschlossen wird (Beitrittsbeschluss).
Sollte der Beitrittsbeschluss durch die Gemeinde Wallhausen nicht gefasst werden, wäre auch die Genehmigung für den übrigen Teil nicht erteilt. Damit wäre die Gemeinde Wallhausen weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung und dürfte keine freiwilligen Ausgaben leisten.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 04.04.2024 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 12 + 1 |
| anwesend: | 11 + 1 |
| dafür: | 12 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 0 |
| Laut Vorschlag | x |
|
|
|
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.