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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 4/2024
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Gemeinde Wallhausen

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

14.03.2024

Nummer

30-194/2024

Bearbeiter

Hendrich

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

04.04.2024

Beschlussgegenstand:

Genehmigung zur Annahme einer Geldspende

gesetzliche Grundlage:

§ 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17. Juni 2014 in der derzeit geltenden Fassung (GVBl. LSA S. 288) i.V.m. Rundverfügung 27/14 vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Wallhausen in der derzeit gültigen Fassung.

Begründung:

Der Jugenclub Hohlstedt e.V. hat der Gemeinde Wallhausenam 12.03.2024 eine Geldspende in Höhe von 5.000,00 € überwiesen.Der Spendengeber hat bestimmt, dass diese finanzielle Zuwendung zweckgebunden für die Förderung des Sports gemäß § 52 Abs. 2, Pkt. 21 AO in der derzeit gültigen Fassung, hier speziell für den Sportplatz in Hohlstedt (Toilettencontainer) zu verwenden ist.

Der Gemeinderat Wallhausen beschließt, diese Geldspende anzunehmen.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

04.04.2024

TOP:

Anzahl Mitglieder

12 + 1

anwesend:

11 + 1

dafür:

12

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

Abweichender Beschluss:

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Gremmer
Bürgermeister