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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 4/2024
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Beschlüsse Gemeinde Wallhausen

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

19.03.2024

Nummer

30-197/2024

Bearbeiter

Frau Hendrich

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

04.04.2024

Beschlussgegenstand:

Genehmigung zur Annahme einer Geldspende

gesetzliche Grundlage:

§ 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17. Juni 2014 in der derzeit geltenden Fassung (GVBl. LSA S. 288) i.V.m. Rundverfügung 27/14 vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung

§ 4 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Wallhausen in der derzeit gültigen Fassung.

Begründung:

Nachfolgende Personen haben der Gemeinde Wallhausen eine Geldspende überwiesen:

Gerald und Caren Krock

222,22 €

Evelyn Nolze

200,00 €

Heiko Apel

300,00 €

Jan Bössenroth

150,00 €

Stefan Krüger

300,00 €

Die Spendengeber haben bestimmt, dass diese finanziellen Zuwendungen zweckgebunden für den Sport gemäß § 52 Abs. 2, Pkt. 21 AO in der derzeit gültigen Fassung, hier speziell für den Sportplatz in Hohlstedt zu verwenden ist.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

04.04.2024

TOP:

Anzahl Mitglieder

12+1

anwesend:

11+1

dafür:

12

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Gremmer
Bürgermeister