| Verwaltungsvorlage | |
| öffentlich | |
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| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
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| Datum | 20.03.2024 |
| Nummer | 30-204/2024 |
| Bearbeiter | Frau Albrecht |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 04.04.2024 |
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Beschlussgegenstand:
Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 Sondergebiet Photovoltaik I „Mühlgebreite“ der Gemeinde Wallhausen
hier: Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr. 21 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209)
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist
Begründung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Wallhausen beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:
| a) | Die Billigung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 Sondergebiet Photovoltaik I „Mühlgebreite“ der Gemeinde Wallhausen im festgesetzten räumlichen Geltungsbereich (bestehend aus 4 Teilbereichen) sowie der Begründung mit Umweltbericht und Anlagen in den vorliegenden Fassungen. |
| b) | Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 Sondergebiet Photovoltaik I „Mühlgebreite“ der Gemeinde Wallhausen sowie der Begründung mit Umweltbericht in den vorliegenden Fassungen. |
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| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 04.04.2024 |
| TOP: |
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| Anzahl Mitglieder | 12 + 1 |
| anwesend: | 11 + 1 |
| dafür: | 12 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
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Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Nummer: 30-204/2024
Erläuterungen:
Die Erforderlichkeit zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 Sondergebiet Photovoltaik I „Mühlgebreite“ der Gemeinde Wallhausen wird durch den Gemeinderat der Gemeinde Wallhausen gemäß § 1 (3) BauGB gesehen und wie folgt begründet:
Anlass der Planung ist der Antrag der Landwirtschaft Wallhausen GmbH & Co KG als Vorhabenträger, auf den Flächen der Geltungsbereiche A und B, 2 Freiland-Photovoltaikanlagen in einer Gesamtgröße von ca. 15,5 ha zu errichten. Die Flächen befinden sich im Eigentum des Vorhabenträgers. Sie liegen nördlich der Straße „Mühlgebreite“ (L151) östlich der Ortslage Wallhausen. Bei den Plangebieten handelt es sich um bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen im Außenbereich gem. § 35 BauGB.
Die mit der Planung und Realisierung verbundenen Kosten werden durch den Vorhabenträger übernommen. Die Sicherung der Kostenübernahme erfolgt durch einen Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB zwischen der Gemeinde Wallhausen und der Landwirtschaft Wallhausen GmbH & Co KG.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigungsfähigkeit der geplanten PV-Anlagen zu schaffen, wurde durch dem Gemeinderat Wallhausen am 15.12.2022 das Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 Photovoltaik I „Mühlgebreite“ (VBP Nr. 10) eingeleitet.
Nach der Erarbeitung des Planvorentwurfes erfolgte die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB im Juni 2023. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und sind in die Erarbeitung des vorliegenden Planentwurfes eingeflossen.
Im Ergebnis erfolgte insbesondere die zusätzliche Festsetzung von naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen in den Geltungsbereichen C und D im vorliegenden Planentwurf.
Die Plangebiete A und B des VBP Nr. 10 werden im wirksamen Flächennutzungsplan Wallhausen aus dem Jahre 2005 als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Die derzeitige Darstellung der Plangebiete im wirksamen Flächennutzungsplan kann dabei nicht als Entwicklungsgrundlage gem. § 8 (2) BauGB für das Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes herangezogen werden. Aus diesem Grund wird parallel zum B-Planverfahren, die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Wallhausen durch die Verbandsgemeinde Goldene Aue durchgeführt. Ziel ist die Darstellung von Sonstigen Sondergebieten mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ gem. § 11 BauNVO für die Flächen der Geltungsbereiche A und B des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10, im Flächennutzungsplan Wallhausen.
Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zurzeit verfügbar: Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz, wirksamer Flächennutzungsplan Wallhausen mit dem Entwurf der 2. Änderung, Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 sowie die bisher im Planverfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen der Fachbehörden.
Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Gemeinde Wallhausen zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende weitere Ermittlungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen sind: Einholen der Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Fachbehörden.
Das Planverfahren hat formell und materiell einen Stand erreicht, der die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB zu den Planunterlagen mit Begründung und Umweltbericht ermöglicht und erfordert.
| Anlage: | |
| - | Begründung mit Umweltbericht |
| - | vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 Sondergebiet Photovoltaik I „Mühlgebreite“ |
| - | Übersichtsplan zum räumlichen Geltungsbereich |