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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 4/2025
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Beschluss 41-52/2025 Beitrittsbeschluss

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

06.02.2025

Nummer

41-52/2025

Bearbeiter

Frau Kirchner

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin

01.04.2025

Beschlussgegenstand:

Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der Haushaltssatzung 2025

gesetzliche Grundlage:

§§ 100, 102, 104, 108 KVG LSA i.V.m. § 147 KVG LSA

Begründung:

Mit Schreiben vom 04.02.2025 wurde durch die Kommunalaufsicht, unter Zurückstellen erheblicher Bedenken, von einer Beanstandung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ für das Haushaltsjahr 2025 abgesehen.

Der im § 2 der Haushaltssatzung 2025 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird in Höhe von 1.290.800 € genehmigt und im Übrigen versagt.

Der im § 4 der Haushaltssatzung 2025 festgesetzte Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird von der Kommunalaufsicht zur Kenntnis genommen.Weiterhin wird angeordnet, dass die Verbandsgemeindeumlage spätestens mit der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2026 unter Einhaltung der Abwägungskriterien an den Finanzbedarf der Verbandsgemeinde angepasst werden soll. (Erhöhung)

Das Haushaltskonsolidierungskonzept ist zu intensivieren. Zur Überprüfung muss eine überarbeitete Fortschreibung des Konzepts bis spätestens 31.10.2025 der Kommunalaufsicht vorgelegt werden.Weiterhin ordnet die Kommunalaufsicht die Verfügung einer Haushaltssperre gem. § 27 KomHVO durch den Verbandsgemeindebürgermeister an.

Um die Haushaltssatzung 2025 nach erfolgter Bekanntmachung vollziehbar werden zu lassen, bedarf es wegen der Änderung des § 2 der Haushaltssatzung einer zustimmenden Erklärung des Bürgermeisters. Dieser kann die Erklärung nur abgeben, wenn eine Zustimmung durch den Verbandsgemeinderat beschlossen wird (Beitrittsbeschluss).

Sollte der Beitrittsbeschluss durch den Verbandsgemeinderat nicht gefasst werden, wäre auch die Genehmigung für den übrigen Teil nicht erteilt. Damit wäre die Verbandsgemeinde weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung und dürfte keine freiwilligen Ausgaben leisten.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat fasst den Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der Haushaltssatzung 2025.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat

am:

1.4.2025

TOP:

5.

Anzahl Mitglieder

18 + 1

anwesend:

17 + 1

dafür:

18

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren eine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister