Aufgrund des § 102 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBI. LSA S. 288), hat die Verbandsgemeinde "Goldene Aue" die folgende, vom Verbandsgemeinderat in der Sitzung am 17.12. 2024 beschlossene Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Verbandsgemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
1. im Ergebnisplan mit dem
| a) | Gesamtbetrag der Erträge auf | 8.990.700 € |
| b) | Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 11.340.500 € |
2. im Finanzplan mit dem
| a) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 8.905.600 € |
| b) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 11.125.300 € |
| c) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf | 294.000 € |
| d) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf | 1.584.800 € |
| e) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf | 1.560.800 € |
| f) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf | 216.600 € |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehen Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung), wird auf 1.290.800 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, (Verpflichtungsermächtigung) wird auf 3.546.000 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird auf 1.780.000 € festgesetzt.
Auf der Grundlage des § 19 des Finanzausgleichsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erhebt die Verbandsgemeinde von allen Mitgliedsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Die Umlage wird wie folgt festgesetzt:
| Allgemeine Zuweisungen | 42,00 v.H. |
| Grundsteuer A | 42,00 v.H. |
| Grundsteuer B | 42,00 v.H. |
| Gewerbesteuer | 42,00 v.H. |
| Einkommenssteuer | 42,00 v.H. |
| Umsatzsteuer | 42,00 v.H. |
In der Verbandsgemeinde dürfen laut Stellenplan 101,751 Stellen für Verwaltung und nachgeordnete Einrichtungen besetzt werden.
Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind erheblich i. S. d. § 105 Abs. 1 KVG LSA, wenn sie im Einzelfall 25.000 € übersteigen.
| Die Verfügung über unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben bedarf der Zustimmung | |
| a) | bis zu einer Höhe von 1.000 € durch den Leiter GB I |
| b) | über 1.000 € hinaus durch den Verbandsgemeindebürgermeister. |
| Die Kämmerei wird befugt, im Bedarfsfall Kleinstbeträge bis 100 € zwischen den Produktsachkonten auszugleichen. | |
| Entsprechend des § 103 KVG LSA ist eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn | |
| 1. | sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann (Erheblichkeitsgrenze: bei mehr als 2 v.H. des Gesamthaushaltsvolumens des Haushaltsjahres), |
| 2. | bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen des Haushaltsplanes erheblichen Umfang geleistet werden müssen (Erheblichkeitsgrenze: im Einzelfall mehr als 2 v.H. des Gesamthaushaltsvolumens des Haushaltsjahres) |
| 3. | Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen geleistet werden sollen (Erheblichkeitsgrenze: ab 25.000 €) |
Investitionen über 20.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Bei Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nach den geltenden VOB und VOL Richtlinien zu verfahren.
Kelbra (Kyffhäuser), den 02.04.2025
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 108 Abs. 2 KVG LSA erforderliche Genehmigung hat die Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 4.2.2025 unter dem Aktenzeichen 15.12.10.010.025 erteilt.
Gemäß § 8 Abs. 4 KVG LSA kann die Haushaltssatzung einschließlich des Haushaltsplanes innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung eingesehen werden.
Kelbra ( Kyffhäuser ), den 2.4.2025