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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 4/2025
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Beschluss 41-57/2025

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

03.03.2025

Nummer

41-57/2025

Bearbeiter

Frau Freiberg

Beratungsfolge

Termin

Verbandsgemeinderat

01.04.2025

Beschlussgegenstand:

Genehmigung zur Annahme einer Sachspende

gesetzliche Grundlage:

§ 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2024 (GVBl. LSA S. 128, 132) i.V.m. Rundverfügung 27/14 vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ in der derzeit gültigen Fassung, zuletzt geändert am 18.12.2024

Begründung:

Der Kreisfeuerwehrverband Mansfeld-Südharz e. V. hat der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ eine Drohne, Multicopter DJI Matrice 30T inklusive Zubehör, im Wert von 15.000,00 € als Sachspende übergeben. Die Überlassungsvereinbarung zwischen dem Kreisfeuerwehrverband und der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ wurde bereits unterzeichnet. Die Drohne wird auf dem ELW 1 der Freiwilligen Feuerwehr Kelbra verlastet.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Sachspende anzunehmen.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat

am:

1.4.2025

TOP:

11.

Anzahl Mitglieder

18 + 1

anwesend:

17 + 1

dafür:

18

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren Mitglieder des Verbandsgemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister