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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 4/2026
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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03-71-2026

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen 

Datum

11.02.2026

Nummer

03-71/2026

Bearbeiter

Henrich

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

24.03.2026

Beschlussgegenstand:

Genehmigung zur Annahme einer Geldspende 

gesetzliche Grundlage:

§ 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17. Juni 2014 in der derzeit geltenden Fassung (GVBl. LSA S. 288) i.V.m. Rundverfügung 27/14 vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung§ 4 Abs.4 der Hauptsatzung der Gemeinde Berga in der derzeit gültigen Fassung.

Begründung:

Der Förderverein Freibad Berga e.V. hat der Gemeinde Berga am 04.11.2025 eine Geldspende in Höhe von 20.000,00 € überwiesen.Der Spendengeber hat bestimmt, dass diese finanzielle Zuwendung zweckgebunden für die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde gemäß § 52 Abs. 2, Pkt. 22 AO in der derzeit gültigen Fassung, hier speziell für die Baumaßnahme am Freibad in Berga zu verwenden ist.

Der Gemeinderat Berga beschließt, diese Geldspende anzunehmen.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

24.03.2026

TOP:

Anzahl Mitglieder

12 + 1

anwesend:

11 + 1

dafür:

12

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Abweichender Beschluss:

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

Pabst
Bürgermeister