Titel Logo
Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 4/2026
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

03-73-2026

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

 

Datum

25.02.2026

Nummer

03-73/2026

Bearbeiter

Frau Kindler

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

24.03.2026

Beschlussgegenstand:

Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 

gesetzliche Grundlage:

§ 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung. 

Begründung:

Als zuständige Stelle hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz den Jahresabschluss 2013 geprüft. Im Prüfbericht sind mehrere Prüfbemerkungen benannt, zu welchen in dem Bericht des Bürgermeisters Stellung genommen worden ist.

Der Gemeinderat der Gemeinde Berga beschließt gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2013 mit einer Bilanzsumme von 14.538.833,56 €.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 175.849,65 € wird gemäß § 24 KomHVO auf die neue Rechnung in das Haushaltsjahr 2014 vorgetragen. Gemäß Erlass vom 22.11.2013 wurde das Jahresergebnis zur Rücklage aus Überschüssen dem ordentlichen Ergebnis zugeführt. Die notwendigen Buchungen erfolgten entsprechend dem doppischen Haushaltsrecht im nachfolgenden Haushaltsjahr.

Anlagen:

Stellungnahme

Bericht RPA

Ergebnis- und Finanzrechnung

Vermögensrechnung

Übersicht über das Anlagevermögen

Forderungsübersicht

Verbindlichkeitenübersicht

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat 

am:

24.03.2026 

TOP:

Anzahl Mitglieder

12 + 1

anwesend:

11 + 1

dafür:

12

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

Pabst
Bürgermeister