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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 4/2026
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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03-72-2026

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen 

Datum

13.02.2026

Nummer

03-72/2026

Bearbeiter

Heinicke

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

24.03.2026

Beschlussgegenstand:

Widmung einer Straße in Berga

gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 3 Nr.: 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.

Begründung:

Die Gemeinde Berga nimmt das Flurstück 639 tlw. der Flur 10 der Gemarkung Berga als Straßenverkehrsfläche in das Straßenbestandsverzeichnis auf.Das Flurstück wird den Straßennamen „Nordhäuser Straße" erhalten.Des Weiteren wird das Flurstück 290 in der Flur 10 der Gemarkung Berga in „Nordhäuser Straße" umbenannt.Das sich in Erstellung befindliche Straßenbestandsverzeichnis wird dahingehend angepasst und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. 

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

24.03.2026

TOP:

Anzahl Mitglieder

12 + 1

anwesend:

11 + 1

dafür:

0

dagegen:

12

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

Pabst
Bürgermeister

Nummer: 03-72/2026

Erläuterungen:

Die Verwaltung erhielt mehrere Beschwerden bzgl. unklarer Adressen in Berga. Grund dafür war ein medizinischer Notfall und der angeforderte Rettungsdienst die Adresse angeblich nicht auffinden konnte sowie fehlerhafte Zustellungen der Post.

Hierbei geht es genau um die Grundstücke „Bergstraße 54 und 56" sowie um die „Nordhäuser Straße 48, 50, 52 und 60".

Bei der Vergabe der Hausnummern „Bergstraße 54 und 56" wurde sich an den Straßennamen der Bergstraße (Flurstück 290) gehalten, da die Anbindung der Grundstücke über dieses Flurstück erfolgt.

Die Grundstücke „Nordhäuser Straße 50 und 52" wurden in den 90er Jahren erbaut und haben in diesem Zeitraum auch die Adresse über die Nordhäuser Straße erhalten.

 

 

Blau umrandet: Wohnadressen der Nordhäuser Straße, grün umrandet: Wohnadressen der Bergstraße

Um diese unklare Situation der Wohnadressen zu lösen, schlägt die Verwaltung eine Umbenennung der Straße „Bergstraße" in die „Nordhäuser Straße" sowie die Widmung zu einer Straße des nördlichen ländlichen Weges, ebenfalls mit der Straßenbezeichnung „Nordhäuser Straße" vor.

 

 

Gelb dargestellt: Umbenennung in "Nordhäuser Straße"

Der Gemeinderat möge entscheiden, ob die Bergstraße umbenannt und der nördliche, ländliche Weg gewidmet werden soll.