Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen | |
| Datum | 25.02.2026 |
| Nummer | 03-75/2026 |
| Bearbeiter | Frau Kindler |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 24.03.2026 |
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Beschlussgegenstand:
Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2014
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gesetzliche Grundlage:
§ 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
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Begründung:
Als zuständige Stelle hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz den Jahresabschluss 2014 geprüft. Im Prüfbericht sind mehrere Prüfbemerkungen benannt, zu welchen in dem Bericht des Bürgermeisters Stellung genommen worden ist.Der Gemeinderat der Gemeinde Berga beschließt gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2014 mit einer Bilanzsumme von 14.207.851,37 €.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -437.418,11 € wird gemäß § 24 KomHVO auf die neue Rechnung in das Haushaltsjahr 2015 vorgetragen und wird gemäß § 23 Abs. 2 KomHVO über die Rücklage des ordentlichen Ergebnisses gedeckt, der Differenzbetrag teilweise als Fehlbetrag ausgewiesen.
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Anlagen:
Stellungnahme
Bericht RPA
Ergebnis- und Finanzrechnung
Vermögensrechnung
Übersicht über das Anlagevermögen
Forderungsübersicht
Verbindlichkeitenübersicht
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Beratungsergebnis:
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 24.03.2026 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 12 + 1 |
| anwesend: | 11 + 1 |
| dafür: | 12 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
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Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.