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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 5/2023
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Gemeinde Edersleben

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeisterin

Aktenzeichen

Datum

04.01.2023

Nummer

35-63/2023

Bearbeiter

Frau Hendrich

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

13.04.2023

Beschlussgegenstand:

Genehmigung zur Annahme einer Geldspende

gesetzliche Grundlage:

§ 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17. Juni 2014 in der derzeit geltenden Fassung (GVBl. LSA S. 288) i.V.m. Rundverfügung 27/14 vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung.

§ 4 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Edersleben in der derzeit gültigen Fassung.

Begründung:

Die Firma Landwirtschaftliche Produktions GmbH Edersleben hat der Gemeinde Edersleben am 28.12.2022 eine Geldspende in Höhe von 1.000,00 € überwiesen.

Der Spendengeber hat bestimmt, dass diese finanzielle Zuwendung zweckgebunden für die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe gemäß § 52 Abs. 2, Pkt. 7 AO in der derzeit gültigen Fassung, hier speziell für den Spielplatz in Edersleben zu verwenden ist.

Der Gemeinderat Edersleben beschließt, diese Geldspende anzunehmen.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

13.04.2023

TOP:

Anzahl Mitglieder

10 + 1

anwesend:

9 + 1

dafür:

10

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Renner
Bürgermeisterin