Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeisterin |
| Aktenzeichen | |
| Datum | 07.03.2023 |
| Nummer | 35-68/2023 |
| Bearbeiter | Frau Wiegleb |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 13.04.2023 |
Beschlussgegenstand:
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe bezüglich des Investitionsvorhabens: Austausch von Sicherungskästen der Straßenbeleuchtung in der Neuen Siedlung in Edersleben
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 i.V.m. § 105 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBL. S. 288)
Begründung:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die außerplanmäßige Ausgabe zum Austausch von Sicherungskästen der Straßenbeleuchtung in der Neuen Siedlung in Edersleben wird nachträglich bestätigt.
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 13.04.2023 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 10 + 1 |
| anwesend: | 9 + 1 |
| dafür: | 10 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Abweichender Beschluss:
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Nummer: 35-68/2023
Erläuterungen:
Aufgrund der bestehenden Dringlichkeit und der einzukalkulierenden Lieferzeiten wurde die Wartungsfirma bereits durch die Bürgermeisterin mit dem Austausch der Sicherungskästen beauftragt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf insgesamt 9.754,67 € (Brutto).
Die außerplanmäßige Ausgabe wird als Investition in den neuen Haushalt der Gemeinde Edersleben eingestellt, die Finanzierung erfolgt über die Investitionspauschale.