Verwaltungsvorlage
öffentlich
Einreicher |
Bürgermeisterin |
Aktenzeichen |
|
Datum |
13.03.2023 |
Nummer |
35-69/2023 |
Bearbeiter |
Frau Armes |
Beratungsfolge |
Gemeinderat |
Termin |
13.04.2023 |
Beschlussgegenstand:
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 11.827,41 € für die Erarbeitung der Aufhebungssatzung - Bebauungsplan Nr. 3-7 „Am Borxlebener Weg“
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr.: 4 i.V.m. § 105 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
Begründung:
Für die Erarbeitung der Aufhebungssatzung - Bebauungsplan Nr. 3 - Wohnbebauung „Am Borxlebener Weg“ sind Planungsleistungen in Auftrag zu geben in Höhe von 11.827,41 €. Gemäß den gesetzlichen Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung nach § 104 KVG LSA dürfen nur Aufwendungen bzw. Auszahlungen entstehen, zu deren Leistung die Kommune rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Die Maßnahme Aufhebungssatzung - BPlan Nr. 3 „Am Borxleber Weg“ ist rechtlich verpflichtend und ebenso unaufschiebbar (siehe Beschluss Nr. 35-66/2023).
Die Deckung für die Mehrkosten auf dem Produktkonto 511000/543100 bzw. 511000/743100 ist gewährleistet über den Deckungskreis Teilhaushalt 3. Weiterhin wird diese Summe in den Haushaltsplan 2023 eingearbeitet.
Beratungsergebnis:
Gremium: |
Gemeinderat |
am: |
13.04.2023 |
TOP: | |
Anzahl Mitglieder |
10 + 1 |
anwesend: |
9 + 1 |
dafür: |
10 |
dagegen: |
0 |
Enthaltungen: |
0 |
Laut Vorschlag |
x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.