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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 5/2023
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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35-69-2023

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeisterin

Aktenzeichen

Datum

13.03.2023

Nummer

35-69/2023

Bearbeiter

Frau Armes

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

13.04.2023

Beschlussgegenstand:

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 11.827,41 € für die Erarbeitung der Aufhebungssatzung - Bebauungsplan Nr. 3-7 „Am Borxlebener Weg“

gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 Nr.: 4 i.V.m. § 105 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.

Begründung:

Für die Erarbeitung der Aufhebungssatzung - Bebauungsplan Nr. 3 - Wohnbebauung „Am Borxlebener Weg“ sind Planungsleistungen in Auftrag zu geben in Höhe von 11.827,41 €. Gemäß den gesetzlichen Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung nach § 104 KVG LSA dürfen nur Aufwendungen bzw. Auszahlungen entstehen, zu deren Leistung die Kommune rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

Die Maßnahme Aufhebungssatzung - BPlan Nr. 3 „Am Borxleber Weg“ ist rechtlich verpflichtend und ebenso unaufschiebbar (siehe Beschluss Nr. 35-66/2023).

Die Deckung für die Mehrkosten auf dem Produktkonto 511000/543100 bzw. 511000/743100 ist gewährleistet über den Deckungskreis Teilhaushalt 3. Weiterhin wird diese Summe in den Haushaltsplan 2023 eingearbeitet.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

13.04.2023

TOP:

Anzahl Mitglieder

10 + 1

anwesend:

9 + 1

dafür:

10

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Renner
Bürgermeisterin