Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
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| Datum | 22.03.2023 |
| Nummer | 36-76/2023 |
| Bearbeiter | Frau Wiegleb |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 02.05.2023 |
Beschlussgegenstand:
Bereitstellung der Mittel einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 75.565,00 € (Brutto) für die Anschaffung eines Traktors
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr.4 in Verbindung mit § 105 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
Begründung:
Der Bauhof benötigt zur stetigen und uneingeschränkten Aufgabenerfüllung einen neuen Traktor als Ersatzbeschaffung. Der bestehende Traktor kann aufgrund des hohen Alters (Baujahr 2009) jederzeit ausfallen. Ein höherer möglicher Reparaturaufwand wäre altersbedingt unverhältnismäßig. Die Anschaffung eines neuen Traktors ist hier die wirtschaftlich sinnvollste Variante. Finanzierungsmöglichkeiten wurden geprüft. Ein Kauf des Fahrzeuges wird von der Verwaltung priorisiert.
Die Anschaffung erfolgt in der vorläufigen Haushaltsführung, da sie zwingend notwendig ist. Der Bauhof kann anderenfalls seiner Aufgabe der Durchführung von Pflegemaßnahmen nicht in vollem Umfang gerecht werden.
Die Finanzierung ist über den Vorgriff auf die Investitionspauschale und aus nicht verbrauchten Mitteln aus dem Vorjahr für Grundstückserwerb gesichert.
Der Gemeinderat möge der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 75.565,00 € zustimmen.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 02.05.2023 |
| TOP: |
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| Anzahl Mitglieder | 10 + 1 |
| anwesend: | 8 + 1 |
| dafür: | 9 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.