Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
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| Datum | 18.01.2023 |
| Nummer | 36-73/2023 |
| Bearbeiter | Kindler |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 02.05.2023 |
Beschlussgegenstand:
Hausverwaltervertrag für die kommunale Wohnungsbewirtschaftung
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr.: 21 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
Begründung:
Es gibt keinen aktuellen Verwaltervertrag zwischen der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ und der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel.
Die von der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ eingesetzte Beschäftigte, welche die Wohnungsbewirtschaftung für die Gemeinde derzeit wahrnimmt hat keine gültige Legitimation für die Mietkonten und die hieraus resultierenden Bankgeschäfte.
Auch wurde die Verwaltergebühr bisher nicht vertraglich fixiert.
Daher ist ein Hausverwaltervertag zu beschließen um die Aufgabe der Wohnungsbewirtschaftung erstmalig schriftlich festzuhalten.
Der Gemeinderat beschließt den Hausverwaltervertrag rückwirkend zum 01.01.2023 in der anliegenden Fassung.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 02.05.2023 |
| TOP: |
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| Anzahl Mitglieder | 10 + 1 |
| anwesend: | 8 + 1 |
| dafür: | 8 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.