Bekanntmachung
In der Mitgliederversammlung vom 10.04.2025 wurde folgendes beschlossen:
Beschluss - Nr. 10/04/2025 - 7
Verwendung des Reinertrages aus der Jagdverpachtung
Die MGV der JG Wallhausen beschließt, der Reinertrag aus dem Jagdjahr 2024 / 2025 wird nicht ausgezahlt. Er verbleibt in der Jagdgenossenschaft und wird dem Sammelkonto zugeführt.
Alle Jagdgenossen, die diesem Beschluss nicht zugestimmt haben, können binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch gegen diesen Beschluss erheben und ihren Anspruch auf Auszahlung (Überweisung) der Jagdpacht schriftlich mit Angabe der Bankverbindung, IBAN und BIC; geltend machen. Bitte vergessen sie diese Bankangaben nicht.
Entsprechende Anträge sind zu richten an:
Jagdvorstand
Ernst Hofmann
Am Friedhof 217
06528 Wallhausen