Titel Logo
Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 5/2025
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinde Wallhausen

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

02.04.2025

Nummer

30-39/2025

Bearbeiter

Polte

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

29.04.2025

Beschlussgegenstand:

Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Wallhausen mit den Ortsteilen Hohlstedt, Martinsrieth und Riethnordhausen

gesetzliche Grundlage:

§§ 5, 8 und 45 Absatz 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S.288ff) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. LSA S. 209) und des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (BestattG LSA) vom 05.02.2002 (GVBl. LSA S. 46) zuletzt geändert durch § 37 des Gesetzes vom 17.02.2011 (GVBl. LSA S.136)

Begründung:

Der Gemeinderat möge beschließen:

Der Gemeinderat Wallhausen beschließt die Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Wallhausen mit den Ortsteilen Hohlstedt, Martinsrieth und Riethnordhausen gemäß Anlage. Die Neufassung der Friedhofssatzung tritt ab dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

29.04.2025

TOP:

Anzahl Mitglieder

13 + 1

anwesend:

12

dafür:

12

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

Gremmer
Bürgermeister

Nummer: 30-39/2025

Erläuterungen:

Die Neufassung der Friedhofssatzung ist erforderlich, da sich mehrere Änderungen ergeben haben.

Zunächst soll eine Anpassung der Liegezeit von Ascheurnen erfolgen. Diese sollen von bisher 25 Jahren auf nunmehr 15 Jahre reduziert werden. Die Möglichkeit der Umgestaltung des Friedhofs ist somit eher möglich; auch die Vergabe neuer Grabstellen kann zeitgemäßer erfolgen. Angehörige sind somit nicht mehr auf sehr lange Zeit an die Pflege eines Ascheurnengrabes gebunden.

Ebenso ist eine Änderung erforderlich, da auf den Friedhöfen der Gemeinde Wallhausen nur noch Naturstoff-Aschekapseln und Naturstoff-Schmuckurnen verwendet werden dürfen. Unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist dies eine zeitgemäße Lösung. Auch entfällt somit eine Entnahme der Ascheurnen nach der Liegezeit, um die Grabstelle neu vergeben zu können.

Auch ist eine Änderung der Angebote von Grabstätten vorgesehen. Erdreihengräber und Urnenreihengräber sollen in Zukunft nicht mehr angeboten werden, sondern nur noch Erdwahlgräber und Urnenwahlgräber.

Bezüglich der Urnengemeinschaftslage wurde das Angebot in der Gemeinde Wallhausen und den Ortsteilen auf eine Urnengemeinschaftsanlage mit namentlicher Kennzeichnung einschließlich einer Partnerstelle erweitert und einige formelle Änderungen eingearbeitet.