Beschluss
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 08.04.2025 |
| Nummer | 03-47/2025 |
| Bearbeiter | Frau Kirchner |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 22.04.2025 |
Beschlussgegenstand:
Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der Haushaltssatzung 2025
gesetzliche Grundlage:
§§ 100, 102, 108 Abs. 4 KVG LSA i.V.m. § 147 KVG LSA
Begründung:
Mit Schreiben vom 01.04.2025 wurde durch die Kommunalaufsicht von einer Beanstandung der Haushaltssatzung der Gemeinde Berga für das Haushaltsjahr 2025 abgesehen.
Der im § 2 der Haushaltssatzung 2025 auf 2.485.500 € festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird in Höhe von 1.260.200 € genehmigt und im Übrigen versagt.
Grund hierfür ist der in der Haushaltssatzung 2024 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 1.225.300 €. Dieser wurde im Haushaltsjahr 2024 nicht in Anspruch genommen und steht somit im Haushaltsjahr 2025 weiterhin zur Verfügung. Dieser ist vorrangig vor neuen Kreditermächtigungen zu benutzten und wurde daher von der vorgesehenen Gesamtsumme abgezogen.
Der im § 4 der Haushaltssatzung 2025 festgesetzte Höchstbetrag der Liquiditätskredite von 580.000 € wurde von der Kommunalaufsicht zur Kenntnis genommen.
Weiterhin wird die Intensivierung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes angeordnet.
Außerdem ordnet die Kommunalaufsicht unverzüglich die Verfügung einer Haushaltssperre durch den Bürgermeister an.
Um die Haushaltssatzung 2025 nach erfolgter Bekanntmachung vollziehbar werden zu lassen, bedarf es wegen der Änderung des § 2 der Haushaltssatzung einer zustimmenden Erklärung des Bürgermeisters. Dieser kann die Erklärung nur abgeben, wenn eine Zustimmung durch den Gemeinderat beschlossen wird (Beitrittsbeschluss).
Sollte der Beitrittsbeschluss durch die Gemeinde Berga nicht gefasst werden, wäre auch die Genehmigung für den übrigen Teil nicht erteilt. Damit wäre die Gemeinde Berga weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung und dürfte keine freiwilligen Ausgaben leisten.
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 22.04.2025 |
| TOP: | 4. |
| Anzahl Mitglieder | 12 + 1 |
| anwesend: | 9 + 1 |
| dafür: | 10 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates Berga von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.