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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 5/2026
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Verbandsgemeinde "Goldene Aue"

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

10.02.2026

Nummer

41-97/2026

Bearbeiter

Frau Kruschwitz

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin

21.04.2026

Beschlussgegenstand:

Genehmigung zur Annahme einer Geldspende 

gesetzliche Grundlage:

§ 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2024 (GVBl. LSA S. 128, 132) i.V.m. Rundverfügung 27/14 vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ in der derzeit gültigen Fassung, zuletzt geändert am 18.12.2024 

Begründung:

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ am 19.12.2025 eine Geldspende in Höhe von 5.000,00 € überwiesen.

Die Spendengeberin möchte mit dieser Spende die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ bei der Modernisierung und Instandsetzung der öffentlichen Spielplätze unterstützen.

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat möge nachträglich die Annahme der Geldspende in Höhe von 5.000,00 € beschließen.

Die Geldspende soll für die Modernisierung und Instandsetzung der öffentlichen Spielplätze verwendet werden. 

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat

am:

21.04.2026

TOP:

5.

Anzahl Mitglieder:

18 + 1

anwesend:

16 + 1

dafür:

17

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister