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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 5/2026
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Beschluss Spende 41-99/2026

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeich.

Datum

10.03.2026

Nummer

41-99/2026

Bearbeiter

Frau Freiberg

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin 

21.04.2026

Beschlussgegenstand:

Genehmigung zur Annahme einer Spende

gesetzliche Grundlage:

§ 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2024 (GVBl. LSA S. 128, 132) i.V.m. Rundverfügung 27/14 vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ in der derzeit gültigen Fassung, zuletzt geändert am 18.12.2024

Begründung:

Der Feuerwehrverein Edersleben e.V. hat der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ eine Sachspende im Wert von 1,432,28 € übergeben.

Die Ausrüstungsgegenstände sollen ausschließlich durch die Ortsfeuerwehr Edersleben eingesetzt, genutzt und gelagert werden.

Folgende Einsatzmittel wurden der Ortsfeuerwehr Edersleben zur Verfügung gestellt:

2 Stück Setolite Flutlichtstrahler

Atemschutzüberwachungstafel

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, diese Sachspende anzunehmen.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat

am:

21.04.2026

TOP:

6.

Anzahl Mitglieder

18 + 1

anw.

16 + 1

dafür:

17

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister