Beschluss
öffentlich
| Einreicher | Verbandsgemeindebürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 11.03.2026 |
| Nummer | 41-102/2026 |
| Bearbeiter | Frau Kindler |
| Beratungsfolge | Verbandsgemeinderat |
| Termin | 21.04.2026 |
Beschlussgegenstand:
Sondervermögen - Aufteilung des Kommunalbudget der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ anteilig an die Mitgliedsgemeinden
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr. 21 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2025 (GVBl. LSA S. 834); i.V.m. § 7 Abs. 3 Infrastruktur-Sondervermögensgesetz (Infra-SVG) vom 17.12.2025 GvBl. 2025 Seite 835
Begründung:
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 16.12.2025 das Gesetz über das Sondervermögen „Infrastruktur“ (Infrastruktur-Sondervermögensgesetz Infra-SVG) beschlossen.
Im „Kommunalarm“ wurde die Einvernehmensherstellung bei Verbandsgemeinden in den § 9 überführt.
Nach § 7 Abs. 3 Infra-SVG wurde die Verteilung des Kommunalbudget in der Anlage zum Gesetzt veröffentlicht.
Die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ hat ein Budget im Kommunalarm von 3.720.435,00 € zugewiesen bekommen.Diese Budget soll nun anteilig auf die Mitgliedsgemeinden in Anlehnung an das Verfahren nach § 7 Abs. 3 Infra-SVG auf die Mitgliedsgemeinden aufgeteilt werden.
In einer gemeinsamen Beratung mit dem Bürgermeistern wurden verschiedene Varianten diskutiert, welche dem Verbandsgemeinderat zur Entscheidung vorgestellt werden sollen.
1. Variante:
Das Budget verbleibt zu 100 % bei der Verbandsgemeinde, um Investitionen in die Pflichtaufgaben der Verbandsgemeinde zu tätigen.
2. Variante:
Das Budget wird zwischen der Verbandsgemeinde und ihren Mitgliedsgemeinden aufgeteilt. Hierbei wird das Verhältnis 40 % Verbandsgemeinde und 60 % für die Mitgliedsgemeinden laut Anlage zum Beschluss anteilig gesplittet.
3. Variante:
Das Budget wird zwischen der Verbandsgemeinde und ihren Mitgliedsgemeinden aufgeteilt. Hierbei wird das Verhältnis 50 % Verbandsgemeinde und 50 % für die Mitgliedsgemeinden laut Anlage zum Beschluss anteilig gesplittet.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt,
die Variante: 2
um die Aufteilung des Budget im Kommunalarm nach § 7 Abs. 3 Infra-SVG für die künftigen Haushaltsplanungen der Kommunen zu sichern.
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Verbandsgemeinderat |
| am: | 21.04.2026 |
| TOP: | 8. |
| Anzahl Mitglieder: | 18 + 1 |
| anwesend: | 16 + 1 |
| dafür: | 17 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltung: | 0 |
| laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.