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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 5/2026
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Verbandsgemeinde "Goldene Aue"

Beschluss

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

11.03.2026

Nummer

41-102/2026

Bearbeiter

Frau Kindler

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin

21.04.2026

Beschlussgegenstand:

Sondervermögen - Aufteilung des Kommunalbudget der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ anteilig an die Mitgliedsgemeinden 

gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 Nr. 21 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2025 (GVBl. LSA S. 834); i.V.m. § 7 Abs. 3 Infrastruktur-Sondervermögensgesetz (Infra-SVG) vom 17.12.2025 GvBl. 2025 Seite 835  

Begründung:

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 16.12.2025 das Gesetz über das Sondervermögen „Infrastruktur“ (Infrastruktur-Sondervermögensgesetz Infra-SVG) beschlossen.

Im „Kommunalarm“ wurde die Einvernehmensherstellung bei Verbandsgemeinden in den § 9 überführt.

Nach § 7 Abs. 3 Infra-SVG wurde die Verteilung des Kommunalbudget in der Anlage zum Gesetzt veröffentlicht.

Die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ hat ein Budget im Kommunalarm von 3.720.435,00 € zugewiesen bekommen.Diese Budget soll nun anteilig auf die Mitgliedsgemeinden in Anlehnung an das Verfahren nach § 7 Abs. 3 Infra-SVG auf die Mitgliedsgemeinden aufgeteilt werden.

In einer gemeinsamen Beratung mit dem Bürgermeistern wurden verschiedene Varianten diskutiert, welche dem Verbandsgemeinderat zur Entscheidung vorgestellt werden sollen.

1. Variante:

Das Budget verbleibt zu 100 % bei der Verbandsgemeinde, um Investitionen in die Pflichtaufgaben der Verbandsgemeinde zu tätigen.

2. Variante:

Das Budget wird zwischen der Verbandsgemeinde und ihren Mitgliedsgemeinden aufgeteilt. Hierbei wird das Verhältnis 40 % Verbandsgemeinde und 60 % für die Mitgliedsgemeinden laut Anlage zum Beschluss anteilig gesplittet.

3. Variante:

Das Budget wird zwischen der Verbandsgemeinde und ihren Mitgliedsgemeinden aufgeteilt. Hierbei wird das Verhältnis 50 % Verbandsgemeinde und 50 % für die Mitgliedsgemeinden laut Anlage zum Beschluss anteilig gesplittet.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, 

die Variante: 2 

um die Aufteilung des Budget im Kommunalarm nach § 7 Abs. 3 Infra-SVG für die künftigen Haushaltsplanungen der Kommunen zu sichern.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat 

am:

21.04.2026

TOP:

8.

Anzahl Mitglieder:

18 + 1

anwesend:

16 + 1

dafür:

17

dagegen:

0

Enthaltung:

0

laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister