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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 5/2026
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Beschluss Schließung Kita 41-98/2026

Beschluss

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeich.

Datum

12.02.2026

Nummer

41-98/2026

Bearbeiter

Frau Kindler

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin

21.04.2026

Beschlussgegenstand:

Schließung von zwei kommunalen Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde „Goldene Aue

gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 Nr. 21 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2025 (GVBl. LSA S. 834);

§ 47 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163); Neugefasst durch Bek. v. 11.9.2012 I 2022; zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 3.4.2025 BGBl. I Nr. 107;

§ 19 Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz -KiFöG) Vom 5. März 2003, zuletzt geändert durch § 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 05. Juli 2025 (GVBl. LSA S. 446)

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, folgende zwei von der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ betriebenen Kindertageseinrichtungen zum 31.07.2026 zu schließen:

Kita „Am Kyffhäuser“ Tilleda, Professor-Paul-Grimm-Straße 73, 06537 Kelbra OT Tilleda

und

Kita „Pusteblume“ Riethnordhausen, Borxleber Weg 186, 06528 Wallhausen OT Riethnordhausen

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat

am:

21.04.2026

TOP:

7.

Anzahl Mitglieder

18 + 1

anwesend

16 + 1

dafür:

14

dagegen:

0

Enthaltungen

3

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister

Nummer: 41-98/2026

Erläuterungen:

Das Jugendamt des Landkreis MSH wird nach der Beschlussfassung über die Schließung der Kindertageseinrichtungen gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII- Kinder- und Jugendhilfe in Kenntnis gesetzt, dass die Kindertageseinrichtung „Pusteblume“ im OT Riethnordhausen und die Kindertageseinrichtung „Am Kyffhäuser“ im OT Tilleda (Kyffhäuser) zum 31.07.2026 geschlossen werden.

Die zwei zu schließenden Kindertageseinrichtungen sind in kommunaler Trägerschaft der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“. Die Belegungszahlen der zu schließenden Kindertageseinrichtungen sind aktuell massiv rückläufig. Hintergrund ist der seit Jahren wahrnehmbare Rückgang der Geburtenzahlen.

Die dauerhaft zu geringe Kinderzahl macht einen wirtschaftlich und organisatorisch verantwortungsbaren Betrieb der Einrichtungen nicht mehr möglich. Zum 01.08.2026 wären in der Kita „Pusteblume“ Riethnordhausen noch 2 Kindergartenkinder und in der Kita „Am Kyffhäuser“ noch 4 Kindergartenkinder angemeldet. Wir haben zu diesem Zeitpunkt in beiden Einrichtungen 3 pädagogische Fachkräfte im unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Das Kuratorium der jeweiligen Kindertageseinrichtung wurde gemäß KiföG LSA in einer gemeinsamen Sitzung am 03.03.2026 beteiligt und angehört.

Die in den beiden Einrichtungen zu betreuenden Kinder haben die Möglichkeit, in eine andere kommunale Kindertageseinrichtung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ zu wechseln.

Die mit der Bewirtschaftung der beiden Einrichtung verbundenen Nebenkosten in den Bereichen Trinkwasser, Abwasser, Heizung, Versicherungen und den vertragliche gebundenen Dienstleistern mit Wartungsverträgen und Reinigungsleistungen, sind nicht mehr für den laufenden Betrieb als wirtschaftlich anzusehen.

Mit der Schließung der beiden Einrichtungen werden Bewirtschaftungskosten in Höhe von ca. 200.000,00 € eingespart.

Verträge mit Dienstleistern wurden bzw. werden fristgerecht bis zum 31.07.2026 gekündigt.

Das vorhandene Mobiliar und Beschäftigungsmaterial werden geprüft und an die anderen Einrichtungen bei Bedarf weitergegeben.

Das Personal wird im Rahmen des arbeitsrechtlichen Direktionsrechts des Verbandsgemeindebürgermeisters auf andere Einrichtung verteilt. Hierfür wird der Personalschlüssel aller Einrichtungen geprüft. Vertragsverlängerungen bei den befristeten Beschäftigten fallen hier eben ins Gewicht.

Die mit Beschluss 30-64/2010 und 27-80/2010 gefassten Nutzungsverträge über die kommunalen Einrichtungen zur Übernahme der Trägerschaften durch die Verbandsgemeinde „Goldene Aue, gemäß Verbandsgemeindevereinbarung werden nach § 9 Punkt 2 aufgekündigt und die beiden Häuser gehen in die Verfügungsgewalt der jeweiligen Kommune über.

Es wird ein Übergabeprotokoll erstellt, um eine genaue Abrechnung bei den Versorgungsträgern zu waren. Eine Dokumentation des baulichen Zustandes beider Häuser nach § 10 der Verträge wird ebenfalls erstellt.