Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 27.02.2026 |
| Nummer | 27-101/2026 |
| Bearbeiter | Frau Kirchner |
| Beratungsfolge | Stadtrat |
| Termin | 10.03.2026 |
Beschlussgegenstand:
Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Ausgabe für den Sanierungsanteil Reparaturkosten Bauleistungen und HLS-Leistungen
gesetzliche Grundlage:
§ 105 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. § 5 der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Kelbra (Kyffhäuser)
Begründung:
Der Stadtrat möge beschließen:
Gemäß den Erläuterungen stimmt der Stadtrat der außerplanmäßigen Ausgabe zu.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Stadtrat |
| am: | 10.03.2026 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder: | 13+1 |
| anwesend: | 9+1 |
| dafür: | 10 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Stadtrat von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.
Nummer: 27-101/2026
Erläuterungen:
Am 17.06.2025 wurde im Sanitärgebäude am Campingplatz ein LW-Schaden festgestellt. Die ÖSA Versicherung AG hat den Schadenfall an einen Gutachter übergeben.
Die Bauleistungen werden durch die vom Gutachter benannte Firma ausgeführt.
Bei der letzten Begehung des Objektes wurde festgestellt, dass die Wiederherstellung umfangreicher ausfällt. Die veranschlagten Kosten fallen nicht gänzlich in den Zuständigkeitsbereich der Versicherung, sondern sind als Sanierungskosten anzusehen.
Nach mehrfachen Begehungen des Schadenobjektes und Vorliegen der Angebote für die Bauleistungen und HLS hat der Gutachter nunmehr die Abgrenzung der Kosten vorgenommen.
Diese Auswertung liegt dem nichtöffentlichen Beschluss 27-100/2026 zur Auftragsbeauftragung bei.
Die nachstehend aufgeführte Kostenaufteilung wird in Bruttobeträgen angegeben und sieht folgendermaßen aus:
Gesamtkosten Sanierung+Wiederherstellung nach LW-Schaden = 330.629,44 €
| Davon entfallen auf | |
| die Bauleistungen | 226.570,32 € |
| und | |
| auf HLS Leistungen | 104.059,12 €. |
Aus dem Anteil der HLS Leistungen sind zusätzlich noch die Kosten für die Heizungsanlage rauszurechnen, da diese mit Beschluss vom 28.10.2025 Nummer 27-71/2025 bereits bestätigt wurden und der Auftrag ausgelöst wurde. Veranschlagt wurden für die Heizung 30.138,80 €.
Der Anteil der ÖSA Versicherung AG beträgt für die Bauleistungen 157.742,27 € und HLS Leistungen 20.709,14 €.
Es bleibt als Restsumme ein Sanierungsanteil für die Stadt Kelbra in Höhe von 122.039,23 €.
Gem. §5 der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Kelbra (Kyffhäuser) sind Ausgaben i.S.d. § 105 Abs. 1 Satz 2 Kommunalverfassungsgesetz LSA erheblich, wenn sie im Einzelfall 10.000,00 € übersteigen.
Die Auftragsbeauftragung wird in einem gesonderten Beschluss beschlossen.
Im Haushaltsplan 2025 sind 150.000 EUR für die Sanierung des Daches des Restaurant „Seeblick“ eingestellt.
Von diesen Mitteln werden nun 122.039,23 EUR für die Auszahlung der anteiligen Reparaturkosten verwendet.