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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 5/2026
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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27-102-2026

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

04.03.2026

Nummer

27-102/2026

Bearbeiter

Kindler

Beratungsfolge

Termin

14.04.2026

Beschlussgegenstand:

Beschluss über die Beauftragung der Verwaltung zur Vorbereitung der Veräußerung einer Kommunalen Liegenschaft im Bereich des Erholungsgebietes Stausee Kelbra (Kyffhäuser)

gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 Nr.: 7 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.

Begründung:

Der Stadtrat der Stadt Kelbra (Kyffhäuser) beauftragt den Bürgermeister, die Verwaltung zu ermächtigen, die notwendigen Schritte zur Umsetzung des Verkaufs einzuleiten, insbesondere:

bis 30.04.2026: Beauftragung unabhängiger Gutachter zur Wertermittlung des Campingplatzes; Beauftragung eines unabhängigen Vermessers zur Abgrenzung der Nutzungsabschnitte und klarer Eigentumstrennung.

bis 31.05.2026: Prüfung rechtlicher Rahmenbedingungen und Klärung möglicher Grundbuchrechte Dritter. Vorbereitung einer Ausschreibung bzw. eines Verkaufsverfahrens gemäß kommunalrechtlichen Vorgaben; Übergangsregelungen prüfen.

Bis 30.06.2026: Beschlussvorlage zur Verkaufsdurchführung; Festlegung Ausschreibungsverfahren.

bis 31.07.2026: Ausschreibung/Verkaufsverfahren initiieren.

bis 31.08.2026: Beschlussfassung über Veräußerung; Abschluss der Vorbereitungen und Start der Abwicklungsphase.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Stadtrat

am:

14.04.2026

TOP:

Anzahl Mitglieder

13 + 1

anwesend:

13 + 1

dafür:

13

dagegen:

0

Enthaltungen:

1

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung keine Mitglieder des Stadtrates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

Bornkessel
Bürgermeister

Nummer: 27-102/2026

Erläuterungen:

Der Stadtrat der Stadt Kelbra (Kyffhäuser) beschließt, den kommunalen Campingplatz Kelbra, Lange Straße 150, 06537 Kelbra (Kyffhäuser), gemäß den geltenden Vorschriften des Kommunalrechts zum Verkauf zu veräußern. Grund hierfür ist die aktuelle Haushaltskonsolidierung der Stadt Kelbra (Kyffhäuser) und die fehlende Möglichkeit, den Campingplatz finanziell zu halten sowie den erheblichen Instandhaltungstau mittel bis langfristig zu beseitigen.

Ziel des Verkaufs ist es, die Finanzstabilität der Stadt Kelbra (Kyffhäuser) zu fördern, eine wirtschaftlich tragfähige Nachnutzung zu ermöglichen und damit Aufwand, Risiken und Haftung der Kommune zu reduzieren.

Begründung

1.

Wirtschaftliche Lage:

Die Stadt Kelbra befindet sich in einer Haushaltskonsolidierung; der Betrieb des Campingplatzes führt zu unverhältnismäßigen Unterhalts- und Instandhaltungskosten, die durch den laufenden Haushalt nicht getragen werden können.

Die Gründung einer touristischen GmbH als Tochtergesellschaft des BgA stellt ein zu hohes finanzielles Risiko in der mittelfristigen Planung nach kommunalen Haushaltsrechts dar. Die Weiterbetreibung des Campingplatzes im kommunalen Haushalt würde langfristig immer zu einer gegenläufigen Haushaltskonsolidierung führen.

Die beauftragte gutachterliche Stellungnahme aus dem Jahr 2022 und 2025 kommt zu dem Schluss, dass die GmbH auch weiterhin die geeignetste Betriebsform ist. Allerdings sollte der Zuschuss der Stadt Kelbra in Höhe des Verlustes des Vorjahres erfolgen. Mit der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aus dem Jahr 2022 wurde steuerlich festgeschrieben, dass der Zuschuss nicht der jährliche Verlust der GmbH ist, sondern lediglich die zuzahlende Pacht der GmbH für den BgA nicht übersteigen darf.

Der Verlust der GmbH wird höher zu erwarten sein, wie die mögliche Pachtsumme für den BgA.

Rechnerisch macht die GmbH immer einen nicht gedeckten Verlust, welcher sich mit den Zahlen aus dem Verlustvortrag der Körperschaftsteuer des jetzigen BgA ableiten lassen könnte.

2.

Rechts- und Eigentumslage:

Der Campingplatz liegt in Kelbra, Lange Straße 150; Eigentümerin ist die Stadt Kelbra (Kyffhäuser). Die anliegenden Lagepläne grenzenden zu verkaufenden Teil des Campingplatzes auf Thüringer Seite sowie auf der Sachsenanhaltinischen Seite ein. Die vorzunehmende Vermessung muss auf der Seite der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt erfolgen (siehe Anlagen).

Vermessung einer neuen Grundstücksgrenze zwischen Campingplatz und der Mittelwiese. Hier sind zwei neue Grenzpunkte zu ermitteln. Derzeit befinden sich diese Nutzungsabschnitte innerhalb eines Flurstückes und sind lediglich durch die Grundstücksanlagen visuell abgegrenzt. Es soll nur der Campingplatz herausgelöst werden, das Strandbad und die Mittelwiese sollen weiterhin im kommunalen Eigentum verbleiben.

Es sind ggf. belastete Grundbuchdaten und bestehende Nutzungsrechte zu prüfen.

3.

Bewertungsverfahren:

Ein unabhängiges Gutachterverfahren soll die Verkehrswertgrundlage festlegen; Transparenz und Ausschreibungsvorgaben mit der Veräußerung kommunalen Vermögens sind zu beachten.

Feststellen des Verkehrswerts von Vermögensgegenständen des Kommunalhaushalts für Haushaltsplanung, objektive Vermögensbewertung, vor einer Veräußerung von Grundvermögen.

Bewertungsverfahren:

o

Verkehrswert gemäß überwiegend anerkannten Bewertungsverfahren

o

Beachtung öffentlicher Aufsicht, Transparenz, ggf. Ausschreibung bzw. Gutachterverfahren.

o

Bestandsaufnahme und Dokumentation des Vermögens (Fläche, Zustand, Lasten/Restriktionen).

o

Beauftragung eines unabhängigen Gutachters bzw. Heranziehung von Gutachterorganisationen.

o

Erstellung einer Bewertungsübersicht/Vermögensverzeichnis mit Verkehrswert, Ertragswert und ggf. Restnutzungsdauer.

o

Bedeutung für Kommunen: Liefert Grundlage für Haushaltsentscheidungen, Vermögensbewertung vor Verkäufen/Übertragungen, Bilanzierung und Kreditwürdigkeit.

4.

Verhandlungs- und Ausschreibungsverfahren:

Der Verkauf soll unter Beachtung öffentlicher Ausschreibung, ggf. mit Vorkaufsrechten Dritter, erfolgen; Fristen gemäß Vergabe- und Kommunalrecht sind einzuhalten.

Potenzielle Nachnutzung muss mit dem Gemeinwohl abgewogen werden; eine geeignete Rahmenbeurteilung soll Optionen wie Erschließung neuer Investitionen, Tourismusförderung oder alternative Nutzung ermöglichen.

Hierfür ist vorab bei den Erstellung der Ausschreibungsgrundlagen sicherzustellen, dass die Verkaufsabsicht der Stadt Kelbra (Kyffhäuser) den Betrieb eines Campingplatzes für die Erwerber als gegeben anzusehen ist.

Es wird bei der Erstellung der Angebotspflichten auf folgende Grundkriterien zu achten sein:

Vollständige Unternehmensdarstellung, Finanzierungsnachweise, Eignungskriterien (Bonität, Referenzen im Tourismus/Betreiberbereich). Nachnutzungskonzept, Investitionsvolumen, Erhaltungs- und Instandsetzung, regionaler Nutzen, zeitnahe Umsetzung, Betriebskonzept (Personalschlüssel, Servicequalität), Nachhaltigkeit, Personal- und Arbeitsbedingungen, Vermarktungskonzept, Sicherheits- und Compliance-Anforderungen