Titel Logo
Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 5/2026
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

30-92-2026

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

26.02.2026

Nummer

30-92/2026

Bearbeiter

Gropengießer

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

28.04.2026

Beschlussgegenstand:

Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Wallhausen

gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 Nr.: 9 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 4 Absatz 2 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) und §§ 4 und 7 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung straßenrechtlicher Vorschriften für das Land Sachsen-Anhalt (StrVO LSA).

Begründung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Wallhausen beschließt das elektronische Straßenbestandsverzeichnis für die Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen der Gemeinde Wallhausen zur öffentlichen Auslegung.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

28.04.2026

TOP:

Anzahl Mitglieder

13 + 1

anwesend:

10 + 1

dafür:

11

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung keine Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

Gremmer
Bürgermeister

Nummer: 30-92/2026

Erläuterungen:

Gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 9 KVG LSA i.V. § 4 Absatz 2 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) und §§ 4 und 7 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung straßenrechtlicher Vorschriften für das Land Sachsen-Anhalt (StrVO LSA) hat die Gemeinde Wallhausen für die Gemeindestraßen und die sonstigen öffentlichen Straßen im Gemeindegebiet ein Straßenverzeichnis zuführen.

Inhalt des Bestandsverzeichnisses sind widmungsrelevante Daten, ggf. vorhandene Widmungsbeschränkungen sowie Straßenlängen und weitere Straßendaten.

Das Bestandsverzeichnis ist ein amtliches Verzeichnis, das der Klarheit über die Rechtsverhältnisse an der jeweiligen Straße dient. Es steht daher für die Einsichtnahme von Personen mit berechtigtem Interesse zur Verfügung. Auskünfte aus dem Verzeichnis sind auf Antrag zu erteilen.

Alle im Straßenbestandsverzeichnis aufgeführten Straßen sind öffentlich gewidmete Gemeindestraßen bzw. sonstige öffentliche Straßen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 und 4 StrG LSA.

Die Gemeinde Wallhausen ist Träger der Straßenbaulast für Straßen in ungeteilter Baulast. Damit liegt auch die Verkehrssicherungspflicht bei der Gemeinde.

Derzeit enthält das elektronische Straßenbestandsverzeichnis 202 Verzeichnisblätter. Die Aufnahme neuer Straßenabschnitte wird durch ein Widmungsverfahren und der Wegfall entbehrlicher Straßenabschnitte durch ein Einziehungsverfahren geregelt. Ebenso können Straßen in ihrer Funktion verändert werden, dies wird in einem Umstufungsverfahren durchgeführt.

Das elektronische Straßenbestandsverzeichnis unterliegt einer ständigen Überarbeitung bei Veränderungen an den Rechtsverhältnissen öffentlicher Straßen und wird im Liegenschaftsamt der Verbandsgemeinde „Goldenen Aue“ GB II Bauamt geführt.

Das elektronische Straßenbestandsverzeichnis ist nach Fertigstellung und Beschlussfassung sechs Monate lang zur Einsicht auszulegen. Die Auslegung ist mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Die Rechtswirkung des Straßenbestandsverzeichnisses tritt nach Ablauf einer sechsmonatigen Auslegungsfrist (§ 4 Abs. 2 Satz 2 StrG LSA) ein.

Anlagen:

1.

Inhaltsverzeichnis aus dem Straßenbestandsverzeichnis

2.

Bestandsverzeichnisblatt Nr. 4115 Straße des Friedens als Beispiel