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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 6/2023
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Beschluss 41-157/2023 Klimaschutzkonzept

Beschluss

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeich.

Datum

13.04.2023

Nummer

41-157/2023

Bearbeiter

Frau Jahn

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin

09.05.2023

Beschlussgegenstand:

Integriertes Klimaschutzkonzept Verbandsgemeinde „Goldene Aue“

gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 Nr. 21 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.06.2014, veröffentlicht im GVBl. LSA S. 288 in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. Punkt 2.7 f.f. der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) vom 22. Juli 2020, veröffentlicht am Freitag, 14. August 2020 BAnz AT14.08.2020 B7

Begründung:

Um den globalen Klimawandel einzudämmen werden auf internationaler und auf nationaler Ebene Maßnahmen ergriffen, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt dabei auf lokaler Ebene. Aufgrund der räumlichen Struktur und ihrer unterschiedlichen Nutzungsarten (Wohnen, Gewerbe und Industrie, Verkehr, Freizeit) wird ein erheblicher Teil der klimarelevanten Emissionen erzeugt. Diesen steht ein Einsparziel gegenüber.

Mit dem vorliegenden Konzept unterstützt die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ die national ausgehandelten Klimaschutzziele aktiv und passt sie an ihre Bedingungen an.

Zur Umsetzung der formulierten Klimaschutzziele und Maßnahmenvorschläge innerhalb der Verwaltung ist ein verbindlicher politischer Beschluss eine wertvolle Voraussetzung.

Wichtigste Handlungsfelder der Kommune zur Reduzierung von CO2-Emissionen sind:

-

ein kommunales Energiemanagement und die Förderung von Investitionen zur Steigerung von Energieeffizienz,

-

die Nutzung erneuerbarer Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung,

-

eine Umsetzung klimagerechter und energieoptimierter Bauleitplanung,

-

eine umweltverträgliche Verkehrsentwicklung mit dem Ziel der Verkehrsvermeidung und zur Förderung von ÖPNV und Radverkehr

Mit Beschluss Nr. 41-74/2021 hat die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ am 30.03.2021 entschieden, ein Integriertes Klimaschutzkonzept erarbeiten zu lassen. Die Stelle wurde ausgeschrieben und ab 01.12.2021 besetzt. Die Konzepterstellung wurde mit Mitteln der Nationale Klimaschutzinitiative im Rahmen der Kommunalrichtlinie umgesetzt und das Konzept wird mit der Beteiligung der Verwaltung und eines externen Dienstleistern erarbeitet und ist laut Förderbescheid bis 31. Mai 2023 dem Verbandsgemeinderat zum Beschluss vorzulegen. Zur Information wurden Inhalte des Konzeptes (Treibhausgasbilanz, Potenziale, Szenarien), insbesondere wesentliche Maßnahmen in den Räten der Mitgliedsgemeinden vorgestellt.

In seiner inhaltlichen Struktur folgt es den Vorgaben des Hinweisblattes der Kommunalrichtlinie für strategische Förderschwerpunkte in der Fassung vom 01.01.2020:

1. Energie- und Treibhausgasbilanz

Als Grundlage für die Berechnung der Energie- und Treibhausgas (THG)-Bilanz erfolgte zunächst eine umfangreiche Datenerfassung aller klimarelevanten Bereiche.

Die Energieträger, Schornsteinfeger und die Verwaltung selbst waren an der Bestandserfassung beteiligt. Die gelieferten Daten wurden aufbereitet und mit bundesdurchschnittlichen Kennwerten (Benchmark) verglichen.

2. Potenzial- und Szenarienanalyse

In der Potenzialanalyse wurden die kurz- und mittelfristig technisch und wirtschaftlich umsetzbaren Möglichkeiten zur Einsparung von Energie und Treibhausgasen untersucht und die Potentiale zur Steigerung der Energieeffizienz ermittelt.

Die Szenarienanalyse vermittelt durch 2 Langzeitentwicklungen wie sich Klimaschutzmaßnahmen auswirken.

3. Akteursbeteiligung

Um ein tragfähiges Klimaschutzkonzept zu erhalten, ist es notwendig, die betroffenen Verwaltungseinheiten, Institutionen, Verbände, Vereine und die interessierte Bevölkerung schon bei der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes einzubinden. Das Konzept wurde den Bürgern am 08.12.2022 vorgestellt, um die Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren. Anschließend wurde es in allen Gemeinderatssitzungen präsentiert und diskutiert. Die Vorschläge wurden eingearbeitet.

4. Maßnahmenkatalog

Der Entwurf des Maßnahmenkatalogs enthält die wichtigsten zukünftigen Klimaschutzmaßnahmen. Auf Maßnahmeblättern wurden detaillierte Projektbeschreibungen formuliert.

Der Maßnahmenkatalog bildet die Grundlage für die Umsetzung der Maßnahmen.

5. Verstetigungsstrategie

Bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ist es wichtig, das Thema als Querschnittsaufgabe innerhalb der Verwaltung dauerhaft zu verankern.

Daher soll das Thema Klima auch künftig mit personeller Unterstützung des Klimaschutzmanagers ausgestattet werden und so in der Verwaltung und in der Bürgerschaft implementiert und dauerhaft vernetzt werden.

6. Kommunikationskonzept

Die Verbreitung der Konzeptinhalte ist für einen möglichst großen Konsens und die Unterstützung aller Bevölkerungsgruppen wichtig. Deshalb werden die verwaltungsinternen und -externen Kommunikationskänale und die Zielgruppen vorgestellt. Das beschlossene Klimaschutzkonzept wird auf der Webseite der Verbandsgemeinde für die Bürger und Räte dauerhaft bereitgestellt.

7. Controlling-Konzept

Wichtig für den Erfolg bei Energieeffizienz und Klimaschutz ist die Vorbildwirkung der Verbandsgemeinde selbst mit ihren Gebäuden, Mitarbeitern und kommunalen Gesellschaften. Die Erfolgskontrolle soll nach einem Controlling-Konzept erfolgen.

Dieses umfasst die Fortschreibung der Bilanzierung, eine Analyse der Indikatoren aus den Maßnahmenblättern und eine Erfolgskontrolle der Maßnahmen. Dafür sollen Berichte erarbeitet und in den Räten vorgestellt werden.

Der kommunale Beitrag wird durch gesetzliche Regelungen wie das Gebäudeenergiegesetz, das Erneuerbare Energien Gesetz oder die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen flankiert. Bei Sanierungsprojekten in Kindertagesstätten, Grundschulen, Turnhallen, Feuerwehren, Dorfgemeinschaftshäusern und Bauhöfen sind inzwischen strenge Vorgaben zur Energieeinsparung und Kostenvermeidung umzusetzen. Das Klimaschutzkonzept leistet einen Beitrag die einzeln angegangenen Ziele zu bündeln. Finanzmittel stehen für den Haushalt 2023 nicht zur Verfügung und müssen für die folgenden Haushalte eingeplant werden, ebenso sind gegebenenfalls separate Beschlüsse durch die zuständigen Gremien zu konkreten Maßnahmen erforderlich.

In der Anlage befindet sich das vorliegende Konzept mit einem Arbeitsstand vom 28.04.2023. Es enthält als wesentliche Bestandteile einen Maßnahmenkatalog mit 21 Maßnahmensteckbriefen in 4 Handlungsfeldern zur Zielerreichung und ein Kapitel zur Umsetzungskontrolle (“Controlling-Konzept“).

Der Verbandsgemeinderat möge beschließen:

Die Verwaltung schlägt vor, das vorliegende Integrierte Klimaschutzkonzept mit dem Erarbeitungsstand vom 28.04.2023 zu billigen, den Maßnahmekatalog und das Controllingkonzept als

Handlungsgrundlage für die weiteren Klimaschutzmaßnahmen zu beschließen.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat

am:

09.05.2023

TOP:

6.

Anzahl Mitglieder

20 + 1

anwesend:

13 + 1

dafür:

13

dagegen:

0

Enthaltungen:

1

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren...../keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von der Beratung und Abstimmung

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister