Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Verbandsgemeindebürgermeister |
| Aktenzeichen | |
| Datum | 25.04.2023 |
| Nummer | 41-163/2023 |
| Bearbeiter | Frau Armes |
| Beratungsfolge | Verbandsgemeinderat |
| Termin | 09.05.2023 |
Beschlussgegenstand:
Bereitstellung der Mittel einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 67.000 € für die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges MLF mit Allrad für den Standort Brücken
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr.4 in Verbindung mit § 105 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung
Begründung:
Die freiwillige Feuerwehr in Brücken benötigt zur stetigen und uneingeschränkten Aufgabenerfüllung ein neues Mittleres Löschfahrzeug (MLF). Das bestehende Fahrzeug wird umgesetzt.
Das Fahrzeug wurde im Haushaltsplan 2022 als Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 300.000 € eingeplant.
Im Rahmen der Auftragsvergabe stellt sich derzeit eine Mehraugabe in Höhe von 67.000 € dar. Das Fahrzeug wird jedoch erst im Jahr 2024 geliefert. Somit erfolgt auch die Rechnungslegung im Folgejahr. Die zusätzlich benötigten investiven Mittel können über Einsparungen bei der Einsatzvergütung generiert werden.
Die Finanzierung wäre somit durch Minderausgaben im Teilhaushalt 7 über den Deckungskreis 20 gewährleistet.
Der Verbandsgemeinderat möge der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 67.000 € zustimmen.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Verbandsgemeinderat |
| am: | 09.05.2023 |
| TOP: | 10. |
| Anzahl Mitglieder: | 20 + 1 |
| anwesend: | 13 + 1 |
| dafür: | 14 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren...../keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.