Beschluss
öffentlich
| Einreicher | Verbandsgemeindebürgermeister |
| Aktenzeichen | |
| Datum | 23.08.2022 |
| Nummer | 41-126/2022 |
| Bearbeiter | Frau Kindler |
| Beratungsfolge | Verbandsgemeinderat |
| Termin | 28.03.2023 |
| Beratungsfolge | Verbandsgemeinderat |
| Termin | 09.05.2023 |
Beschlussgegenstand:
Satzung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätiger und die Dienstaufwandsentschädigung des Verbandsgemeindebürgermeisters (Aufwandsentschädigungssatzung)
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr.: 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Juni 2022 (GVBI. LSA S.130)
Begründung:
Mit dem in Kraft treten der Änderungen in der Kommunalenbesoldungsverordnung zum 01.07.2022 war es notwendig, die Aufwandsentschädigungssatzung auf Aktualität zu prüfen.
Aus diesem Grund wurden die bestehenden Aufwandsentschädigungszahlungen nach der Kommunal-Entschädigungsverordnung geprüft.
Da sich fast alle Spannen der Aufwandsentschädigungen in allen ehrenamtlichen Bereichen verändert haben, wird empfohlen, eine neue überarbeitete Aufwandsentschädigung zu beschließen.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Aufwandsentschädigungssatzung gemäß Anlage mit den in der Ratssitzung festgelegten Beträgen.Gleichzeitig wird mit der Wirksamkeit dieser Satzung die Aufwandsentschädigungssatzung vom 10.12.2014 außer Kraft gesetzt.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Verbandsgemeinderat |
| am: | 09.05.2023 |
| TOP: | 8. |
| Anzahl Mitglieder | 20 + 1 |
| anwesend: | 13 + 1 |
| dafür: | 14 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren...../keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.