Auf Grund der §§ 8, 35 und 45 Absatz 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA, S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. Juni 2022 (GVBl. S. 130) und §§ 6, 7 und 8 der Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO) vom 13. Juni 2022 (GVBl. LSA, S. 131) und der Verordnung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen (Kommunal-Entschädigungsverordnung – KomEVO) vom 29.05.2019 (GVBl. S. 116), zuletzt geändert durch Verordnung vom 08. Mai 2020 GVBl. S. 239) hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ in einer Sitzung am 09.05.2023 mit Beschluss – Nr. 41-126/2022 nachfolgende Satzung erlassen:
(1) Für die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ ehrenamtliche Tätige erhalten nach Maßgabe dieser Satzung für ihre Tätigkeit Aufwandsentschädigungen, Ersatzleistungen und Reisekostenvergütungen.
(2) Die Aufwandsentschädigungen werden in Form von Pauschalen und Sitzungsgeldern gezahlt.
(3) Ansprüche sind nach Absatz 1 nicht übertragbar; auf sie kann verzichtet werden.
(1) Sitzungen im Sinne dieser Satzung sind die Sitzungen des Verbandsgemeinderates und seines Ausschusses. Eine neue Sitzung im Sinne dieser Satzung ist auch eine an einem anderen Tag fortgesetzte Sitzung, die zuvor abgebrochen wurde.
(2) Mitglieder des Verbandsgemeinderates erhalten für die Teilnahme an einer Sitzung ein Sitzungsgeld von 15,00 Euro. Weiterhin erhalten sie ein Pauschalbetrag von monatlich 70,00 Euro.
(3) Für den Vorsitzenden des Verbandsgemeinderates erhöht sich der Pauschalbetrag auf monatlich 100,00 Euro.
Im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden des Verbandsgemeinderates für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als einem Monat wird dem Stellvertreter ab diesem Zeitpunkt eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe derjenigen des Vertretenden gewährt.
(4) Sachkundige Einwohner erhalten ausschließlich Sitzungsgeld in Höhe von 15,00 Euro je Sitzung.
(5) Der Pauschalbertrag wird für einen ganzen Kalendermonat gezahlt. Entsteht oder entfällt der Anspruch während eines Kalendermonats, so wird der Pauschalbetrag für jeden Tag, an dem kein Anspruch besteht, um ein Dreißigstel gekürzt. Der Pauschalbetrag wird nicht gezahlt, wenn die Tätigkeit ununterbrochen länger als drei Monate nicht ausgeübt wird. Das ist der Fall, wenn der Anspruchsberechtigte an anberaumten Sitzungen in diesem Zeitraum nicht teilgenommen hat. Ausgenommen ist der Zeitraum der jährlichen Sommerpause während der Sommerferien der staatlichen Schulen.
(1) Die zu dem Ehrenamt des Protokollführers bestellten Personen erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Verbandsgemeinderates oder seines Ausschusses eine Entschädigung in Höhe von jeweils 25,00 Euro.
(2) Das ordentliche Mitglied, welches die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ im Wasserverbandes vertritt, erhält für die Teilnahme an den Sitzungen des Verbandsgemeinderates eine Entschädigung in Höhe von jeweils 15,00 Euro.
(1) Der Verbandsgemeindebürgermeister der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ erhält eine Aufwandsentschädigung von 210,00 Euro monatlich.
(2) Die Aufwandsentschädigung wird monatlich gezahlt.
(3) Der Anspruch des Verbandsgemeindebürgermeisters auf eine Entschädigung für die Teilnahme an Sitzungen des Verbandsgemeinderates und seines Ausschusses sowie an Sitzungen der Mitgliedsgemeinden ist durch dessen Aufwandsentschädigung abgegolten.
(1) Der ehrenamtliche Verbandsgemeindewehrleiter erhält eine Aufwandsentschädigung ausschließlich als monatlichen Pauschalbetrag. Die Aufwandsentschädigung beträgt 200,00 Euro.
(2) Der Stellvertreter des Verbandsgemeindewehrleiters erhält eine Aufwandsentschädigung ausschließlich als monatlichen Pauschalbetrag. Die Aufwandsentschädigung beträgt 150,00 Euro.
(3) Der Gemeindejungendfeuerwehrwart der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ erhält eine Aufwandsentschädigung ausschließlich als monatlichen Pauschalbetrag. Sie beträgt 100,00 Euro.
(1) Die Ortswehrleiter, stellvertretende Ortswehrleiter, Gerätewarte, Atemschutzgerätewarte, Verbandsführer, Zugführer, Gruppenführer, Jugendfeuerwehrwarte sowie Kinderfeuerwehrwarte erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung, welche in Form eines Pauschalbetrages gewährt wird. Übt ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr mehrere Funktionen aus, so wird nur die am höchsten bewertete Funktion entschädigt.
| (2) Der Pauschalbetrag beträgt für: | |
| die Gemeinde Brücken-Hackpfüffel | |
| OT Brücken | |
| Ortswehrleiter | 100,00 Euro |
| Stellvertreter des Ortswehrleiters | 75,00 Euro |
| Gerätewart | 50,00 Euro |
| Atemschutzgerätewart | 50,00 Euro |
| Verbandsführer | 50,00 Euro |
| Zugführer | 45,00 Euro |
| Gruppenführer | 40,00 Euro |
| OT Hackpfüffel | |
| Ortswehrleiter | 100,00 Euro |
| Stellvertreter des Ortswehrleiters | 75,00 Euro |
| Gerätewart | 50,00 Euro |
| Atemschutzgerätewart | 50,00 Euro |
| Verbandsführer | 50,00 Euro |
| Zugführer | 45,00 Euro |
| Gruppenführer | 40,00 Euro |
| die Gemeinde Berga | |
| Ortswehrleiter | 100,00 Euro |
| Stellvertreter des Ortswehrleiters | 75,00 Euro |
| Gerätewart | 50,00 Euro |
| Atemschutzgerätewart | 50,00 Euro |
| Verbandsführer | 50,00 Euro |
| Zugführer | 45,00 Euro |
| Gruppenführer | 40,00 Euro |
| OT Bösenrode | |
| Ortswehrleiter | 100,00 Euro |
| Stellvertreter des Ortswehrleiters | 75,00 Euro |
| Gerätewart | 50,00 Euro |
| Atemschutzgerätewart | 50,00 Euro |
| Verbandsführer | 50,00 Euro |
| Zugführer | 45,00 Euro |
| Gruppenführer | 40,00 Euro |
| OT Rosperwenda | |
| Ortswehrleiter | 100,00 Euro |
| Stellvertreter des Ortswehrleiters | 75,00 Euro |
| Gerätewart | 50,00 Euro |
| Atemschutzgerätewart | 50,00 Euro |
| Verbandsführer | 50,00 Euro |
| Zugführer | 45,00 Euro |
| Gruppenführer | 40,00 Euro |
| die Gemeinde Edersleben | |
| Ortswehrleiter | 100,00 Euro |
| Stellvertreter des Ortswehrleiters | 75,00 Euro |
| Gerätewart | 50,00 Euro |
| Atemschutzgerätewart | 50,00 Euro |
| Verbandsführer | 50,00 Euro |
| Zugführer | 45,00 Euro |
| Gruppenführer | 40,00 Euro |
| die Stadt Kelbra (Kyffhäuser) | |
| Ortswehrleiter | 100,00 Euro |
| Stellvertreter des Ortswehrleiters | 75,00 Euro |
| Gerätewart | 50,00 Euro |
| Atemschutzgerätewart | 50,00 Euro |
| Verbandsführer | 50,00 Euro |
| Zugführer | 45,00 Euro |
| Gruppenführer | 40,00 Euro |
| OT Sittendorf | |
| Ortswehrleiter | 100,00 Euro |
| Stellvertreter des Ortswehrleiters | 75,00 Euro |
| Gerätewart | 50,00 Euro |
| Atemschutzgerätewart | 50,00 Euro |
| Verbandsführer | 50,00 Euro |
| Zugführer | 45,00 Euro |
| Gruppenführer | 40,00 Euro |
| OT Thürungen | |
| Ortswehrleiter | 100,00 Euro |
| Stellvertreter des Ortswehrleiters | 75,00 Euro |
| Gerätewart | 50,00 Euro |
| Atemschutzgerätewart | 50,00 Euro |
| Verbandsführer | 50,00 Euro |
| Zugführer | 45,00 Euro |
| Gruppenführer | 40,00 Euro |
| OT Tilleda | |
| Ortswehrleiter | 100,00 Euro |
| Stellvertreter des Ortswehrleiters | 75,00 Euro |
| Gerätewart | 50,00 Euro |
| Atemschutzgerätewart | 50,00 Euro |
| Verbandsführer | 50,00 Euro |
| Zugführer | 45,00 Euro |
| Gruppenführer | 40,00 Euro |
| die Gemeinde Wallhausen | |
| Ortswehrleiter | 100,00 Euro |
| Stellvertreter des Ortswehrleiters | 75,00 Euro |
| Gerätewart | 50,00 Euro |
| Atemschutzgerätewart | 50,00 Euro |
| Verbandsführer | 50,00 Euro |
| Zugführer | 45,00 Euro |
| Gruppenführer | 40,00 Euro |
| OT Martinsrieth | |
| Ortswehrleiter | 100,00 Euro |
| Stellvertreter des Ortswehrleiters | 75,00 Euro |
| Gerätewart | 50,00 Euro |
| Atemschutzgerätewart | 50,00 Euro |
| Verbandsführer | 50,00 Euro |
| Zugführer | 45,00 Euro |
| Gruppenführer | 40,00 Euro |
| OT Hohlstedt | |
| Ortswehrleiter | 100,00 Euro |
| Stellvertreter der Ortswehrleiters | 75,00 Euro |
| Gerätewart | 50,00 Euro |
| Atemschutzgerätewart | 50,00 Euro |
| Verbandsführer | 50,00 Euro |
| Zugführer | 45,00 Euro |
| Gruppenführer | 40,00 Euro |
| OT Riethnordhausen | |
| Ortswehrleiter | 100,00 Euro |
| Stellvertreter des Ortswehrleiters | 75,00 Euro |
| Gerätewart | 50,00 Euro |
| Atemschutzgerätewart | 50,00 Euro |
| Verbandsführer | 50,00 Euro |
| Zugführer | 45,00 Euro |
| Gruppenführer | 40,00 Euro |
| Die Jugendfeuerwehrwarte und Kinderfeuerwehrwarteder Ortsfeuerwehren erhalten eine monatliche Entschädigung in Höhe von | 80,00 Euro |
(3) Zur Ausgestaltung der Kameradschaftspflege steht jedem Mitglied der Einsatzabteilung jährlich 25,00€ zur Verfügung. Der Verwendungsnachweis ist mittels Belege der Verbandsgemeinde vorzulegen.
(1) Ab einer 10-jährigen Mitgliedschaft der Freiwilligen Feuerwehr wird, neben der offiziellen Auszeichnung, eine zusätzliche Anerkennung in Höhe von 40,00 Euro gezahlt. Die Anerkennung wird jeweils im 10-jährigen Rhythmus gewährt.
(1) Mitgliedern des Verbandsgemeinderates und seines Ausschusses wird auf Antrag der nachgewiesene Verdienstausfall bis zum Höchstbetrag von 12,00 Euro je Stunde und 96,00 Euro je Arbeitstag ersetzt. Personen, die keinen Verdienst haben, erhalten je Stunde 12,00 Euro und höchstens 96,00 Euro je Arbeitstag.
(2) Für Mitglieder des Verbandsgemeinderates, die Arbeitnehmer sind, können dem Arbeitgeber das für die Arbeitsausfallzeiten weiter gewährte Arbeitsentgelt und darauf entfallende Angaben und Sozialversicherungsbeiträge (Bruttobetrag) bis höchstens nach Abs. 1 erstattet werden. Die Anforderung des Arbeitgebers hat schriftlich zu erfolgen.
(3) Selbstständig Tätigen wird eine Verdienstausfallpauschale bis zum Höchstbetrag nach Absatz 1 gewährt, die im Einzelfall auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Einkommens festgemacht wird.
(1) Dienstreisen von ehrenamtlich Tätigen sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung erteilt der Verbandsgemeindebürgermeister. Die Höhe der Reisekostenvergütung richtet sich nach den für hauptamtliche Beamte geltenden Grundsätzen.
(2) Dienstgänge sind mit der Zahlung der Aufwandsentschädigung abgegolten.
(1) Alle Zahlungen nach dieser Satzung erfolgen nachträglich zum Vierteljahresschluss bis zum 15. des darauffolgenden Monats. § 4 Absatz 2 bleibt unberührt.
(1) Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in der weiblichen und männlichen Form.
(1) Diese Satzung tritt zum 01.07.2023 in Kraft.
Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Aufwandsentschädigung vom 10.12.2014 außer Kraft.
Kelbra (Kyffhäuser), den 09.05.2023
Die Aufwandsentschädigungssatzung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“, beschlossen in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 09.05.2023, wurde der Aufsichtsbehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz angezeigt.