Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen | |
| Datum | 06.03.2023 |
| Nummer | 03-197/2023 |
| Bearbeiter | Frau Kleinert |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 16.03.2023 |
Beschlussgegenstand:
2. Änderung der Friedhofssatzung vom 12.11.2015 der Gemeinde Berga
gesetzliche Grundlage:
§ 45 (2) Nr. 1 i.V. mit §§ 5,8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288 ff), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.06.2022, der §§ 1, 2, 4, 5, 13 a Kommunal-abgabengesetz (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S.405) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.12.2020 (GVBl. LSA S. 712) in Verbindung mit §§ 14,10 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - BestattG LSA) vom 05.02.2002 (GVBl. LSA S. 46) zuletzt geändert durch § 37 des Gesetzes vom 17.02.2011 (GVBl. LSA S. 136)
Begründung:
Die 2. Änderung der Friedhofssatzung vom 18.03.2022, Beschluss 03-197/2023 macht sich aufgrund der Umgestaltung der Urnengemeinschaftsanlage mit Kennzeichnung erforderlich. Die bisherige Möglichkeit der Kennzeichnung mit Grabplatten im Rasen unter einem Baum zeigte Probleme dahingehend, dass herabfallendes Laub die Grabplatten völlig bedeckt und diese somit für die Angehörigen nicht mehr sichtbar sind. Der Aufbau zweier Stelen mit Anbringung von Metallschildern erweist sich hierbei als bessere und ansehnlichere Variante. Hierzu wurder der § 27a überarbeitet.
Die Änderungen der Friedhofssatzung sind in der Anlage rot gekennzeichnet.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Gemeinderat Berga beschließt die 2. Änderung der Friedhofssatzung vom 12.11.2015 Beschluss 03-42/2015 der Gemeinde Berga gemäß Anlage.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 16.03.2023 |
| TOP: | 8. |
| Anzahl Mitglieder | 12 + 1 |
| anwesend: | 10 + 1 |
| dafür: | 11 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Nummer: 03-197/2023
Erläuterungen:
Der entsprechende Text zur Änderung der neuen Gesetzesgrundlage der Friedhofssatzung der Gemeinde Berga wurde in § 27a eingefügt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Berga möge die Änderung der Friedhofssatzung beschließen. Die Friedhofssatzung vom 17.03.2022 wird außer Kraft gesetzt. Die Änderung der Friedhofssatzung tritt mit öffentlicher Bekanntmachung in Kraft.