Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 03.05.2023 |
| Nummer | 03-206/2023 |
| Bearbeiter | Frau Nowak |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 16.05.2023 |
Beschlussgegenstand:
Bestätigung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für den Bereich des Amtsgerichtes Sangerhausen sowie des Landgerichtes Halle
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr.: 21 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBL. S. 288) sowie Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) § 36 Abs. 1 Satz 1 und § 77 in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077) in der zur Zeit geltenden Fassung
Begründung:
Der Gemeinderat Bergabestätigt per Beschluss die als Anlage beigefügte Vorschlagsliste zur Wahl und Berufung der Schöffen für die am 01. 01. 2024 beginnenden Amtsperiode.
Die Wahl und Berufung der Schöffen erfolgt in der zweiten Jahreshälfte 2023 durch den Schöffenwahlausschuss des zuständigen Amtsgerichtes für eine Amtsperiode von 5 Jahren.
Für die Gemeinde Berga ist 1 Schöffenvorschlag gefordert.
Insgesamt sind 4 Bewerbungen eingegangen.
Anlage
-Vorschlagsliste der Gemeinde Berga
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 16.05.2023 |
| TOP: |
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| Anzahl Mitglieder | 12+1 |
| anwesend: | 10+1 |
| dafür: | 11 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.