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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 6/2024
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Verbandsgemeinde "Goldene Aue"

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

02.05.2024

Nummer

41-204/2024

Bearbeiter

Frau Karpe

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin 04.06.2024

Beschlussgegenstand:

Umsetzung einer Kommunalen Wärmeplanung (KWP) in der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“

gesetzliche Grundlage:

§ 4 Abs. 1- 3, Teil 2, Abschnitt 1, Wärmeplanungsgesetz (WPG) vom 20.12.2023 veröffentlicht im BGBL, ausgegeben zu Bonn am 22.12.2023.Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Erläuterungen:

Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein vorgeschriebenes Instrument, das dazu dient, aus einer übergreifenden Perspektive heraus eine individuelle räumliche Planung für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung für das gesamt Verbandsgemeindegebiet „Goldene Aue“ aufzustellen. Die Ergebnisse dieser strategischen Wärmeplanung müssen im Nachgang in die betreffenden kommunalen Planungs- und Verwaltungsprozesse integriert werden und stetig fortgeschrieben werden.Ziele der KWP:Einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder eine Kombination hieraus zu leisten.Zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) beizutragen.Endenergieeinsparungen zu erbringen.Der Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus an der jährlichen Nettowärmeerzeugung in Wärmenetzen soll im bundesweiten Mittel ab dem 1. Januar 2030 50 Prozent betragen.Wärmenetze sollen zur Verwirklichung einer möglichst kosteneffizienten klimaneutralen Wärmeversorgung ausgebaut werden und die Anzahl der Gebäude, die an ein Wärmenetz angeschlossen sind, soll signifikant gesteigert werden.Umsetzung einer vollständige Klimaneutralität in Wärmenetzen bis zum Jahr 2045

Förderprogramm:Zuwendung aus dem Klima- und Transformationsfonds, Einzelplan 60, Kapitel 6092, Titel 68605, Haushaltsjahr 2024 für das Vorhaben: „KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“„Zuwendungsbescheid für die KWP vom Projektträger ZUG gGmbH liegt vor.

Förderquote: 100%

Der Verbandsgemeinderat möge beschließen:

Gemäß den Begründungen beschließt der Verbandsgemeinderat die Umsetzung einer Kommunalen Wärmeplanung in der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat

am:

04.06.2024

TOP:

5. öff.

Anzahl Mitglieder

19 + 1

anwesend:

13 + 1

dafür:

14

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.