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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 6/2025
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Bekanntmachung der Stadt Kelbra

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Untere Gebreite“

Der Stadtrat Kelbra hat in seiner Sitzung am 13.05.2025 die Aufstellung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Untere Gebreite“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen sowie den Entwurf des o. g. Bebauungsplans gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich im südlichen Teil der Stadt Kelbra. Der Änderungsbereich liegt im östlichen Teil des Bebauungsplangebietes.

Mit der Bauausführung kam es zu Abweichungen in Bezug auf die Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplans, so dass mit der 2. vereinfachten Änderung die Anpassung der Planung an den sich zwischenzeitlich darstellenden Bestand erfolgen soll. Die Änderung berührt nicht die Grundzüge der Planung.

Das Plangebiet ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt.

© MLU LSA (www.mlu.sachsen-anhalt.de)

© GeoBasis-DE /LVermGeo LSA,

[2024, A18-38915-2009-14]

(www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de)

Die Planung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.

Die Voraussetzungen zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauGB werden eingehalten.

Das Planverfahren wird ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB abgesehen; § 4c BauGB wird nicht angewendet.

Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Erörterung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1. i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB abgesehen.

Der Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Untere Gebreite“ einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom

27.06.2025 bis zum 28.07.2025

während der Dienstzeiten

Dienstag

9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr

Donnerstag

9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 -15.30 Uhr

Freitag

9.00 – 11.30 Uhr

sowie nach telefonischer Terminvergabe

in der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ in 06537 Kelbra, Lange Straße 8, im Raum 03 öffentlich aus.

Parallel dazu können die Unterlagen im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden:

https://www.vwg-goldene-aue.de

(unter Rathaus - Verwaltung – Bekanntmachungen)

Stellungnahmen zum Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 “Untere Gebreite“ einschließlich Begründung können bis zum 28.07.2025 (mündlich, schriftlich, zur Niederschrift) bei der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“, Lange Straße 8, 06537 Kelbra oder per E-Mail an info@vwg-goldene-aue.de abgegeben werden.

Es stehen ausschließlich die Inhalte der 2. vereinfachten Änderung zur Diskussion.

Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Kelbra (Kyffhäuser), den 20.06.2025

Bornkessel
Bürgermeister