Der Gemeinderat der Gemeinde Edersleben hat in seiner Sitzung am 22.05.2025 den vorliegenden Entwurf der Aufhebungssatzung des Bebauungsplans Nr. 3 Wohnbebauung „Am Borxlebener Weg“, Stand Mai 2025, gebilligt und beschlossen, die Entwurfsunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Behörden, Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
| Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus sowie Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten: | |
| - | Umweltbericht, Büro liela stadt- und landschaftsplanung, Stand Mai 2025, als Teil der Begründung mit Informationen und Untersuchungen zu den einzelnen Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselwirkung zueinander; |
| - | Stellungnahme, Landkreis Mansfeld-Südharz, 22.08.2023, Untere Naturschutzbehörde zu den Schutzgütern Boden, Tiere und Pflanzen bzw. zur Eingriffsregelung, |
| - | Stellungnahme, Landkreis Mansfeld-Südharz, 22.08.2023, Untere Denkmalschutzbehörde zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter bzw. zum Vorhandensein eines archäologischen Kulturdenkmals, |
| - | Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, 15.08.2023 zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter bzw. zum Vorhandensein eines archäologischen Kulturdenkmals. |
Das Ziel des Aufhebungsverfahrens besteht darin, das vorhandene Planungsrecht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 3 Wohnbebauung „Am Borxlebener Weg“ aufzuheben, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf der Grundlage der planersetzenden §§ 34, 35 BauGB zu ermöglichen.
Plangebiet
Die Lage des Plangebietes ist der als Anlage beigefügten Karte zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Beteiligung
Die Öffentlichkeit wird in Form einer Offenlage der vorliegenden Planunterlagen informiert. Dazu liegt der Entwurf der Aufhebungssatzung des Bebauungsplans Nr. 3 Wohnbebauung „Am Borxlebener Weg“ mit seiner Begründung und Umweltbericht, Stand Mai 2025, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an architekt.andrea.kautz@t-online.de abgegeben werden. Es wird auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Auslegungsort
Bauverwaltung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ in 06537 Kelbra, Lange Straße 8, Raum 03
Informationen über das Internet
Parallel werden die Planunterlagen während der Auslegungsfrist zusätzlich unter der nachfolgenden Internetadresse zugänglich gemacht
https://www.vwg-goldene-aue.de
(unter Rathaus - Verwaltung – Bekanntmachungen)
Auslegungszeitraum
Vom 27.06.2025 bis zum 28.07.2025
| Auslegungszeiten | |
| Während der folgenden Zeiten | |
| Dienstag von | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr |
| Donnerstag von | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Freitag von | 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr |
sowie nach telefonischer Terminvergabe
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt.
Edersleben, den 20.06.2025
Anlage
Lage des Plangebietes zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 3 Wohnbebauung „Am Borxlebener Weg“, Edersleben (ohne Maßstab)
Geltungsbereich der Aufhebungssatzung
© GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2020, A18-38915-2009-14]
(www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de)
© LK Mansfeld-Südharz